Protest : Seifhennersdorf führt Schulbetrieb illegal fort
Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Mittelschule in Seifhennersdorf gegen die Schließung. Und auch in diesem Schuljahr wurde der Schule die Einrichtung der fünften Klassen verweigert. Doch die Seifhennersdorfer wollen das nicht hinnehmen und haben einen Protestunterricht organisiert. 23 Schüler werden dort derzeit unterrichtet. Kultusministerin Brunhild Kurth werfen Eltern und Bürgermeisterin Wortbruch vor. Sie habe noch im April fest zugesagt, dass es die fünften Klassen in Seifhennersdorf geben wird. Doch nun beruft sich die Ministerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte bestätigt, dass es kein öffentliches Interesse gebe und die Voraussetzungen für die Einrichtung der fünften Klassen nicht gegeben sei.
Die Mittelschule in Seifhennersdorf probt den Aufstand. Wie die Sächsische Bildungsagentur dem MDR bestätigte, werden dort derzeit 23 Schüler "rechtswidrig unterrichtet". Laut Bildungsagentur stellt das Vorgehen der Eltern eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch geahndet werden könnte.
Bürgermeisterin wirft Ministerin Vertrauensbruch vor
Karin Berndt, Bürgermeisterin von Seifhennersdorf, ist fassungslos und entsetzt über die Ereignisse. Bei "Fakt ist…!" im MDR FERNSEHEN sagte sie am Montag, es habe im April eine feste Zusage der Kultusministerin gegeben, dass die Kinder der fünften Klassen in die Schule in Seifhennersdorf gehen dürfen. Kurth habe damals wörtlich gesagt, über die fünften Klassen diskutiere man nicht mehr, die seien sicher. Doch daran habe man sich nicht gehalten. Berndt spricht von einem Vertrauensbruch. Sie sei fassungslos und entsetzt.
Karin Berndt kritisierte in der Sendung auch die Umstände, wie die Entscheidung des Ministeriums zustande kam. Es hätten für die Genehmigung genau zwei Schüler gefehlt. Diese seien zum Anmeldestichtag auch noch da gewesen, hätten dann aber noch eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bekommen. Dadurch sei die Zahl unter die erforderliche Schülerzahl von 40 gerutscht. Die sächsische Bildungsagentur erklärte dazu am Dienstag, dass die Bildungsempfehlung für das Gymnasium auch erst am Ende des Schuljahres erteilt werden könne, wenn der Schüler die Anforderungen dann erst erfüllt. Die letzte Entscheidung würden dann die Erziehungsberechtigten fällen.
Berndt befürchtet Eskalation
Berndt appellierte in der Sendung schließlich noch einmal an die Kultusministerin. Sie solle Wort halten und "nicht weiter intakte Schulstrukturen opfern, nur um vielleicht eine Lehrerstelle zu sparen". Die Missstände in Seifhennersdorf müssten beseitigt werden, bevor die Situation eskaliere. Sie fürchte um den sozialen Frieden im Ort und in den benachbarten Schulen. Zudem wolle sie nicht, dass weiter das Gerücht die Runde mache, in Seifhennersdorf solle ein politisches Exempel statuiert werden.
Kurth beharrt auf Entscheidung
Kultusministerin Kurth lehnt ein Einlenken ab und verweist dabei auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. Dieses hatte am 31. August einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Stadt Seifhennersdorf gegen die Entscheidung des Ministeriums zu Wehr setzen wollte. Kurth sagte am Montagabend bei "Fakt ist…!", es sei eine eindeutige Entscheidung gefallen. Ihre Bitte sei, dass die Schüler ihren normalen Schulalltag beginnen. Der Landkreis habe die Mittelschule Seifhennersdorf ohnehin schon seit Jahren nicht mehr als Standort ausgewiesen. Zudem seien die umliegenden Schulen aufnahmefähig für die Schüler aus Seifhennersdorf.
Verwaltungsgericht: Kein öffentliches Interesse
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte am Freitag vor Schuljahresbeginn die Entscheidung des Ministeriums bestätigt. In der Urteilsbegründung heißt es, das Sächsische Kultusministerium könne als oberste Schulaufsichtsbehörde die Mitwirkung an der Unterhaltung einzelner Klassenstufen widerrufen, wenn ein öffentliches Bedürfnis für deren Fortführung nicht mehr besteht. Entscheidend sei dabei der Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns. Also nicht der Stichtag gelte für die Einrichtung einer Klasse, sondern der Schuljahresbeginn sei entscheidend.
Auch Ausnahmetatbestände sah das Gericht nicht. So sei beispielsweise die zumutbare Wegezeit von 60 Minuten in keinem Fall überschritten. Auch auf einen Vertrauensschutz für die bereits mit Bescheiden an der Mittelschule aufgenommen Schüler könne die Stadt sich nicht stützen. Denn diese Aufnahmebescheide hätten einen Widerrufsvorbehalt enthalten.
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