Sachsen

Landgericht Bautzen : Höchststrafe für Mord an Ex-Freundin

Das Landgericht Bautzen hat am Dienstag einen 34-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte acht Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Bei der Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin Carmen Becker, es gebe keine Zweifel, dass der Mann die Mutter seiner Tochter im Dezember 2011 in deren Wohnung erwürgt habe. "Der Angeklagte ist nicht damit klargekommen, dass seine Ex-Freundin eine neue Beziehung hatte."

Eifersucht als Tatmotiv

Landgericht in Bautzen
Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung, so entschied das Landgericht Bautzen.

Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus Eifersucht. In ihrem Plädoyer hieß es, der Mann habe die Frau zuerst mit einem Hammer niedergeschlagen und sie anschließend erwürgt, damit sie keine neue Beziehung anfangen könne. Deshalb stelle der Mann auch für künftige mögliche Partnerinnen eine Gefahr dar.

Die Verteidigung hatte den Tathergang anders interpretiert. Sie erklärte, der Angeklagte habe nicht vorgehabt, seine Ex-Freundin zu töten. Ein Streit zwischen beiden sei eskaliert. Dabei habe der Mann die Frau nur gewürgt, um sie am Schreien zu hindern. Der Angeklagte selbst schwieg während des Prozesses zu den Vorwürfen, entschuldigte sich aber bei den Hinterbliebenen.

Täter wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vorbestraft

Die Tat hatte sich am 18. Dezember 2011 in Bautzen ereignet. Das spätere Opfer war mit der gemeinsamen 18 Monate alten Tochter nach Bautzen gezogen, nachdem sie sich von dem wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vorbestraften Mann getrennt hatte. Dieser gestand die Tat telefonisch einer Bekannten und floh anschließend mit dem Kind in einem Auto in Richtung Berlin. Die alarmierte Polizei hatte daraufhin eine europaweite Fahndung ausgelöst. Unmittelbar vor einer möglichen Festnahme auf einem Rastplatz an der Autobahn 13 setzte der Verdächtige die Flucht zu Fuß fort. Seine Tochter ließ er im Wagen zurück. Das Mädchen blieb unverletzt und kam vorübergehend in die Obhut der Behörden. Die Suche nach dem  Vater mit einem Hubschrauber und Fährtenhunden blieb zunächst erfolglos. Knapp vier Tage nach der Tat stellte er sich in Berlin der Polizei.

Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2012, 12:16 Uhr

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