Stellen werden nicht besetzt : Sachsen spart beim Mutterschutz
In Sachsens Hochschulen werden Stellen während des Mutterschutzes nicht neu besetzt. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Holger Mann an das sächsische Wissenschaftsministerium hervor. Rechtsgrundlage sei eine in diesem Jahr erlassene Verwaltungsrichtlinie zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2012. Darin heißt es laut Anfrage: "Ersatzeinstellungen auf Stellen für in Mutterschutz befindliche Beschäftigte sind nicht statthaft". Die Personalkosten behalte sich das Land Sachsen mit der Begründung ein, es müsse einen Ausgleichsbetrag bei der Krankenkasse finanzieren.
SPD sieht Einsparungen durch die Hintertür
Betroffen von der Regelung sind laut Ministerium 13 von 15 sächsischen Hochschulen, unter ihnen die Universität Leipzig, die Bergakademie Freiberg und Hochschule Zittau/Görlitz. Ausgenommen seien die Technische Universität Dresden und die TU Chemnitz, weil sie als einzige nachweislich kaufmännisch wirtschafteten. In diesem Jahr befinden sich in den 13 betroffenen Hochschule 27 Angestellte im befristeten Verhältnis und 17 im unbefristeten Verhältnis im Mutterschutz.
SPD-Politiker Holger Mann kritisierte die neue Verwaltungsrichtlinie. Die Arbeit der fehlenden jungen Mütter müsse von den Kollegen erledigt werden. Das entbehre jeglicher sachlichen Begründung, kritisierte er. "Das sind erhebliche Personalkürzungen durch die Hintertür, die jegliche Bemühungen um mehr Gleichstellung in der Wissenschaft konterkarieren." Die Einstellung junger Leute, insbesondere von Frauen werde erschwert. "Wer den Frauenanteil von nur 17 Prozent unter den Professoren steigern will, der muss die Regelung schnellstens abschaffen." Alles andere leiste einer indirekten Diskriminierung von Frauen Vorschub.
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