Sachsen

Sachsen : Opfer von Naturkatastrophen erhalten weiter Hilfe

Sachsen will Betroffenen von schweren Naturkatastrophen auch künftig in bestimmten Fällen helfen. Das sieht ein Konzept vor, das Innenminister Markus Ulbig vorgelegt hat. Der CDU-Politiker verwies auf die zuletzt übliche Förderpraxis. Diese sieht für Privathaushalte, Vereine und Unternehmen ein zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent.

Die Hilfe setzt eine unverschuldete Notlage und eine Bedürftigkeit voraus. Demnach sollen nur die Folgen außergewöhnlicher Notstände "von überörtlicher Bedeutung" abgemildert werden. Voraussetzung ist, dass die Risiken nicht oder nur zu wirtschaftlich unvertretbaren Bedingungen versicherbar sind.

Bildergalerie: Hochwasser in Sachsen sorgt immer wieder für Sachschäden

Häuser im Hochwasser Hochwasser in Sachsen Hochwasser in Sachsen

Bilder von überfluteten Landstrichen gibt es in Sachsen beinahe jedes Jahr. Die Staatsregierung hat deshalb konkrete Regelungen für die Katastrophenhilfe beschlossen. [Bilder]


2010 mehr als eine Milliarde Euro Sachschaden

Hochwasser in Sachsen
Unwetter sorgen in Sachsen immer wieder für enorme Schäden.

Gefördert werden sollen auch Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und zum Wiederaufbau in den Kommunen. Sachsen war in den vergangenen Jahren mehrfach von schweren Unwettern mit Überflutungen und einem Tornado betroffen. Sachschäden gibt es auch immer wieder durch Waldbrände.

Konkreter Anlass für die Regelungen war eine Häufung von Katastrophen 2010. Bei zwei Hochwassern und dem Tornado hatte Sachsen Schäden von mehr als einer Milliarde Euro registriert. Ulbig forderte Bürger und Kommunen auch am Dienstag auf, selbst Vorsorge zu treffen.

Voraussetzung für Darlehen: Unverschuldete Notlage

Das neue Konzept beschreibt konkrete die Abläufe bei der staatlichen Hilfe von Katastrophenschäden. Ulbig erklärte: "Bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen muss den Menschen vor Ort schnell geholfen werden. Auch muss die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel Straßen, Brücken, Schulen, kurzfristig gewährleistet sein." Die Konzeption einschließlich der Richtlinie ermögliche der Regierung ein koordiniertes Handeln sowie ein schnelles Reagieren. Bei den Landesdirektionen soll es beispielsweise einen Wiederaufbaustab geben.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2012, 12:19 Uhr

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