Sachsen

Sitzung ohne Ergebnis : Umgang mit MAD-Akten nicht zu rekonstruieren

Der Umgang des sächsischen Verfassungsschutzes mit der umstrittenen MAD-Geheimdienstakte aus den 1990er- Jahren zu möglichen Unterstützern der Zwickauer Terrorgruppe NSU bleibt wahrscheinlich weiter im Dunkeln. Das erklärte der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags, Günther Schneider, am Freitag in Dresden. "Dieser Vorgang ist derzeit nicht zu rekonstruieren", sagte Schneider nach der Sitzung des Gremiums. "Wir können das erst einmal nur so zur Kenntnis nehmen."

Rolle des sächsischen Verfassungsschutzes zu klären

Günther Schneider
Kommissions-Vorsitzender Schneider konnte keine Ergebnisse präsentieren.

Die Kommission war am Freitag zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause in den Räumen des Verfassungsschutzes zusammengekommen. Im Mittelpunkt standen dabei die jetzt öffentlich gewordenen Unterlagen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), die dem Landesamt in Kopie zugegangen waren. In den Akten aus dem Jahr 1995 wird auch der spätere Rechtsterrorist Uwe Mundlos erwähnt. Unklar ist unter anderem, wie Sachsens Verfassungsschutz mit den Unterlagen umgegangen ist, als die Fahndung nach den Mitgliedern der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in Gang kam. Zudem ist zu klären, wieso die in Sachsen vorhandene Kopie der Akte unvollständig ist. Gestern war außerdem bekannt geworden, dass ein Helfer der in Zwickau untergetauchten rechtsextremen Zelle V-Mann des Landeskriminalamtes Berlin gewesen sein soll. Er war ein führender Kopf der rechtsextremen Vereinigung "Blood & Honour".

Köditz fordert Rausgabe der Klarnamen

Kerstin Köditz - Angeordnete der Linken im sächsischen Landtag.
Die Linken-Politikerin Köditz hat viele Fragen an den Verfassungsschutz.

Kommissionsmitglied Kerstin Köditz sagte im Vorfeld der Sitzung, die neuesten Enthüllungen würden neue Fragen aufwerfen. "So erscheint das Verschwinden seines bei einer Haussuchung beschlagnahmten Adressbuches, in dem auch die Mitglieder des NSU aufgeführt waren, damit in einem neuen Licht", sagte Köditz. Es sei zu klären, ob es Absprachen zwischen den Landeskriminalämtern Sachsen und Berlin gegeben hat und ob Sachsen "in den operativen Vorgang eingeweiht" war. Ihr lägen entsprechende Indizien vor. Laut Köditz wurde der V-Mann von seinen rechtsextremen Gesinnungsgenossen bedroht. Der Verfassungsschutz habe ihn daraufhin zur Spitzeltätigkeit genötigt und ihm Strafnachlass und/oder Schutz vor seinen Gesinnungskumpanen angekündigt. Köditz hatte sich von der Sitzung umfassende Aufklärung über den gesamten Komplex gewünscht. Gleichzeitig forderte sie die Offenlegung der Klarnamen aller V-Leute des sächsischen Geheimdienstes in der militanten Neonazi-Szene in der fraglichen Zeit.

Zuletzt aktualisiert: 14. September 2012, 14:29 Uhr

2. Heinz Faßbender:
Richtig heißt es : Das ist nicht nur eine Aktenpanne sondern ein Systemfehler in den Amts- und Gesinnungsstuben......
14.09.2012
13:51 Uhr
1. Heinz Faßbender:
Das ist nur nur eine Aktenpanne sondern ein Systemfehler in den Amts- und Gesinnungsstuben......
14.09.2012
13:37 Uhr

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