Politik & Gesellschaft

Feierstunde im Dresdner Landtag : 20 Jahre sächsische Verfassung

Am 26. Mai 1992 wurde die sächsische Verfassung verabschiedet. Wenige Tage später, am 6. Juni, trat die Verfassung in Kraft - als erste in den neuen Bundesländern. Der damalige sächsische Justizminister Steffen Heitmann sprach von einem "Lehrstück der Demokratie".

Eine in Leder gebundene Taschenausgabe der Verfassung des Freistaates Sachsen.

Es war ein feierlicher Moment, als am 26. Mai 1992 in der Dresdner Dreikönigskirche die vierte sächsische Verfassung verabschiedet wurde. Die meisten der Abgeordneten erhoben sich spontan von den Plätzen und applaudierten minutenlang, die Nationalhymne wurde angestimmt. Wenige Tage später, am 6. Juni, trat die Verfassung in Kraft - als erste in den neuen Ländern. Der damalige Justizminister Sachsens, Steffen Heitmann, der maßgeblich an dem Werk mitgearbeitet hatte, sprach in der Landtags-Sondersitzung von einem "Lehrstück der Demokratie" und einem Höhepunkt in seinem Leben.

Arbeitsgruppe tagt in Gohrisch

Arnold Vaatz
Arnold Vaatz hat an der Verfassung des Landes Sachsen maßgeblich Anteil.

Begonnen hatten die Diskussionen um eine neue Verfassung bereits Anfang 1990, wenige Wochen nach dem Fall der Mauer. Die Bürgerrechtler sahen sich zum schnellen Handeln gezwungen. Ihrer Ansicht nach setzten die SED-Funktionäre alles daran, eine sich abzeichnende Wiedererrichtung des Landes Sachsen selbst voranzutreiben. Ende März legte die Dresdner "Gruppe der 20" einen ersten eigenen Entwurf vor, als Antwort auf einen Entwurf der alten Kräfte. Den Gegenentwurf der "Gruppe der 20" hatte der Bürgerrechtler Arnold Vaatz geschrieben. Vaatz gehörte zu DDR-Zeiten der Bürgerbewegung an und ist heute Unions-Bundestagsfraktionsvize.

Kurz darauf machte sich eine Arbeitsgruppe um Vaatz daran, seinen Entwurf auszuarbeiten. Der Gruppe gehörten auch der spätere CDU-Landesjustizminister Steffen Heitmann, Martin Böttger vom Neuen Forum, Bernd Kunzmann und Michael Lersow, die später für die SPD im Landtag saßen sowie Volker Schimpff von der CDU an. Unterstützt wurden sie aus Baden-Württemberg, insbesondere vom damaligen CDU-Ministerpräsidenten Lothar Späth.

PDS/Linke Liste lehnt Entwurf ab

Die Runde tagte mehrfach in der Sächsischen Schweiz im Kurort Gohrisch. Im August 1990 legte sie schließlich den "Gohrischen Entwurf" vor, der Ende Oktober von CDU- und FDP-Fraktion in den Landtag eingebracht wurde. Grüne und PDS/Linke Liste favorisierten dagegen einen Entwurf von Leipziger Hochschullehrern. Anders als der Gohrische Entwurf definierte der beispielsweise das Recht auf Arbeit und angemessenen Wohnraum nicht nur als Staatsziel, sondern als einklagbare Grundrechte.

Schließlich setzte sich der CDU/FDP-Entwurf durch. Die CDU argumentierte, die Verfassung dürfe nicht überfrachtet werden. Wenn man zu viel verspreche, führe das zu Enttäuschungen. Bei der entscheidenden Abstimmung enthielten sich einige Grüne. Sie kritisierten vor allem die Hürden bei der Volksgesetzgebung als viel zu hoch. PDS/Linke Liste lehnten die Verfassung ganz ab und begründeten das mit fehlenden sozialen Grundrechten.

Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2013, 15:04 Uhr

2. Heinz Faßbender:
Richtigstellung . die Realität - statt: ist Realität
05.06.2012
12:07 Uhr
1. Heinz Faßbender:
Eine Verfassung die von Behörden und Justiz nicht eingehalten wird - ist doch nur eine Art Toilettenpapier - oder? Gerade Sachsen hat hier keinen Grund zu feiern – ist Realität des ständigen Verfassungsbruches ist überall ersichtlich und darstellbar. Nur die Presse berichtet darüber nicht – herzlichen Glückwunsch
05.06.2012
10:06 Uhr

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Die sächsische Verfassung

Die sächsische Verfassung ist als vierte Verfassung Sachsens am 6. Juni 1992 in Kraft getreten. Die 122 Artikel regeln das Zusammenleben der Menschen in Sachsen in verschiedenen Bereichen: Grundlagen des Staates, Grundrechte, Landtag, Staatsregierung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung, Finanzwesen, Bildungswesen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Übergangs- und Schlussbestimmungen. Bislang wurden an der Verfassung keine Änderungen vorgenommen. Damit ist die bundesweit die einzige Landesverfassung, die seit Inkrafttreten unverändert geblieben ist.

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