Revision zu Wasserwerke-Prozess : Bundesanwaltschaft kritisiert Urteil gegen Heininger
In der Revisionsverhandlung zum Urteil gegen den ehemaligen Chef der Leipziger Wasserwerke (KWL), Klaus Heininger, hat die Bundesanwaltschaft harsche Kritik am Landgericht Leipzig geübt. Bundesanwalt Wolfgang Kalf sagte am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, "man bekommt den Eindruck, die Strafkammer hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, sich mit diesem Sumpf zu befassen". Heininger hatte riskante Finanzgeschäfte abgeschlossen und dafür 3,7 Millionen Euro Schmiergeld erhalten. Er war Anfang des Jahres nach einer umstrittenen Prozessabsprache zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden.
Kritik: Zwei Fälle wurden nicht entschieden
Die Bundesanwaltschaft kritisierte vor allem, dass das Landgericht Leipzig nicht über zwei in der Anklageschrift aufgeführte Fälle von Untreue entscheiden hatte. Dabei ging es unter anderem um einen Leasingvertrag mit englischen Investoren. Das Landgericht hatte ein sogenanntes Verfahrenshindernis angenommen, weil das in englischer Sprache verfasste Vertragswerk bei der Anklage nicht ins Deutsche übersetzt worden war. Bundesanwalt Kalf fragte in der Verhandlung: "Ist die Anklage unwirksam, weil die Angeklagten alle Verträge auf Englisch abgeschlossen haben?" Dann, so fügte er ironisch hinzu, könne man Kriminellen nur raten, an ihren Fremdsprachenkenntnissen zu arbeiten.
"Überforderte Wirtschaftsstrafkammer"
Während die Bundesanwaltschaft beantragte, das Leipziger Urteil aufzuheben, erklärte Heiningers Anwältin, die Staatsanwaltschaft hätte die Entscheidung des Gerichts, die Untreuevorwürfe nicht zu verfolgen, sofort rügen müssen. Die Bundesanwaltschaft will den Fall an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden zur erneuten Verhandlung verweisen. In Leipzig gebe es nur eine Wirtschaftsstrafkammer, "die offensichtlich überfordert ist", erklärte Bundesanwalt Kalf.
Spannungen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft
Während des Prozesses vor dem Leipziger Landgericht war es zwischen der Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Nickel und der Staatsanwaltschaft immer wieder zu Spannungen gekommen. Obwohl Nickel die Untreuevorwürfe nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, versuchte die Staatsanwaltschaft immer wieder mit Beweisanträgen, diese Vorwürfe zum Gegenstand des Verfahrens zu machen. Einen durch das Gericht vorgeschlagenen Deal, mit dem nach einem Geständnis Heiningers dessen Haftstrafe auf maximal fünf Jahre festgelegt werden sollte, lehnte wiederum die Staatsanwaltschaft ab. Trotz der geplatzten Absprache sicherte das Gericht Heininger und den Mitangeklagten dennoch die vorgeschlagenen Strafobergrenzen zu. Der BGH will am Mittwoch über die Revision entscheiden.

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.