Fußball | Regionalliga : Geldstrafe für Zwickau und Neuansetzung
Nach der Absetzung des Regionalliga- Spiels am 11. August 2012 zwischen dem FSV Zwickau und Carl Zeiss Jena hat das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) den Gastgeber zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Zudem wird die Partie nachgeholt. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Entscheidung wurde am Freitagvormittag bekannt gegeben.
NOFV: "Sabotageakt nicht vorhersehbar"
Damit ahndete der NOFV die "nicht lückenlos erfolgte Nachtbewachung des Sportgeländes durch den FSV Zwickau als Veranstalter des Spiels". Die Begegnung war nach den Bestimmungen der NOFV-Sicherheitsrichtlinien als Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko eingestuft worden. Dennoch konnte der FSV nicht verhindern, dass "bislang unbekannte Personen auf das Sportplatzgelände gelangt sind, um Manipulationen an der dort temporär errichteten Stahlrohrtribüne vorzunehmen".
Für den Spielausfall konnte der FSV nach Angaben des NOFV hingegen nicht verantwortlich gemacht werden. Nach den Feststellungen des Sportgerichts sei der fragile und gefahrenträchtige Zustand der Tribüne durch die Entfernung zahlreicher Flügelmuttern entstanden. Das "salomonische" Urteil wird damit begründet, dass der "Sabotageakt nicht vorhersehbar, kaum vermeidbar und dem FSV Zwickau nicht mehr zuzurechnen" ist.
FSV geht in Widerspruch
Beide Vereine haben sieben Tage Zeit, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Nach Informationen von MDR 1 RADIO SACHSEN hat FSV-Vorstandssprecher Gerhard Neef bereits angekündigt, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. "Die Ankündigung des Gerichts, den Verein bei einem erneuten Verstoß gegen die Stadionsicherheit mit einer Sperre zu belegen, sei für ihn nicht hinnehmbar", sagte Neef.
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