Leipzig : Prozess um Ruderunfall gegen Geldbuße eingestellt
Der Prozess um einen tödlichen Ruderunfall am Leipziger Palmgartenwehr ist gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Der angeklagte Präsident des Rudervereins Triton muss in drei Raten insgesamt 2.400 Euro zahlen. Das Geld soll nach Informationen von MDR 1 RADIO SACHSEN einem gemeinnützigen Verein zugute kommen. Ungeklärt ist weiterhin, wer die Schuld an dem Ruderunfall vor vier Jahren trägt.
Unfall jahrelang vor Gericht aufgearbeitet
Eigentlich sollte vor dem Leipziger Landgericht geklärt werden, inwieweit der 44-Jährige für den Unfall verantwortlich ist. Sein Anwalt erklärte zum Prozessauftakt, sein Mandant gehe davon aus, dass er nichts hätte machen können, um den Unfall zu verhindern.
Der Fall beschäftigt bereits mehrere Jahre die Gerichte. In erster Instanz hatte das Leipziger Amtsgericht den Vereinspräsidenten im April 2010 schuldig gesprochen und eine Verwarnung verhängt. Er und zwei mitangeklagte Trainerinnen hätten ihre besondere Sorgfaltspflicht verletzt, urteilte das Gericht damals. Der Mann war daraufhin in Berufung gegangen, um einen Freispruch zu erlangen. Die Trainerinnen akzeptierten das Urteil.
In zweiter Instanz hatte das Leipziger Landgericht den Präsidenten Ende 2010 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung freigesprochen. Diesem Urteil zufolge hatte er alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die notwendig waren. Dagegen wiederum legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage Revision ein. Daraufhin hob das Oberlandesgericht Dresden im September 2011 das Urteil des Leipziger Landgerichts auf.
Ein Toter, ein Schwerverletzter
Bei der Regatta im April 2008 war ein mit fünf Kindern besetztes Boot vom Kurs abgekommen und das Palmengartenwehr in der Leipziger Weißen Elster hinabgestürzt. Ein zwölfjähriger Junge ertrank, ein Elfjähriger wurde schwer verletzt und wird sein ganzes Leben an den Folgen des Unfalls leiden. Drei weitere Kinder erlitten leichte Verletzungen. Alle fünf Bootsinsassen kamen aus Dessau-Roßlau. Sie waren Fahranfänger und ohne Rettungswesten unterwegs, obwohl der Kanal nach starken Regenfällen viel Wasser geführt hatte. Die genaue Unglücksursache konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise hatten die Kinder einen Fahrfehler begangen und waren in Richtung Wehr abgebogen.

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.