Sicherungsverwahrung : Gefährliche Straftäter sollen nach Bautzen umziehen
Sachsen will gefährliche Straftäter, für die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, vorläufig in der Justizvollzugsanstalt Bautzen unterbringen. Das teilte Justizminister Jürgen Martens am Montag mit. Nach Aussage des FDP-Politikers gibt es in dem Gefängniskomplex ein geeignetes, in sich abgeschlossenes Gebäude. Es müsse allerdings noch saniert und umgebaut werden. Die Kosten dafür würden bei fünf Millionen Euro liegen. Bis Dezember sollen demnach zunächst 20 Plätze für Sicherungsverwahrte entstehen. Dann ziehen die derzeit 15 sächsischen Sicherungsverwahrten von Burg in Sachsen-Anhalt nach Bautzen um.
Anspruch auf mehr Lebensqualität
Ursprünglich hatten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Sicherungsverwahrung ihrer gefährlichen Straftäter in Burg beschlossen. Dann entschied jedoch das Oberlandesgericht Naumburg, dass die Betroffenen Anspruch auf bessere Lebensbedingungen haben als Häftlinge, die ihre Strafe noch verbüßen müssen. Die Richter gestanden unter anderem jedem Sicherungsverwahrten mindestens 20 Quadratmeter Wohnraum sowie Bad und Küchenzeile zu. Daraufhin stieg Sachsen-Anhalt aus dem Vertrag aus und begründete dies mit fehlenden Mitteln für den notwendigen, millionenteuren Umbau der JVA Burg. Verhandlungen zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit waren Ende Januar endgültig gescheitert.
Viele Häftlinge müssen die Koffer packen
Damit beginnt im Freistaat ein reger Häftlingsumzug, denn als Reaktion auf den Ausstieg bei der Sicherungsverwahrung kündigte Sachsen dem Nachbarland die gemeinsame Unterbringung weiblicher Gefangener in Chemnitz. 80 Straftäterinnen werden nach Sachsen-Anhalt zurückgeschickt. In ihre Zellen ziehen Frauen aus der Haftanstalt Dresden ein, die wiederum ihre Plätze für männliche Gefangene aus Bautzen frei machen. Sind die 15 sächsischen Sicherungsverwahrten Anfang 2013 von Burg nach Bautzen überstellt worden, können sie dort schon vorhandene Betreuungs- und Behandlungsangebote sowie Arbeits-, Ausbildungs- und Sportmöglichkeiten nutzen. Damit werden Justizminister Martens zufolge die gerichtlichen Vorgaben erfüllt.
1 Kommentar
Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.
