Entscheidung des Finanzausschusses : Dresden will Solarwatt Steuern erlassen
Die Stadt Dresden will den insolventen Modulhersteller Solarwatt unterstützen. Der Finanzausschuss beschloss am Abend, im Fall einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens auf die Gewerbersteuern zu verzichten. Damit würde die Stadt einen Betrag von maximal zwölf Millionen Euro abschreiben. Der Beschluss wird wirksam, wenn am 11. September auch die Gläubigerversammlung zustimmt. Die Befreiung bezieht sich auf die sogenannten Sanierungsgewinne. Das sind Gewinne, die entstehen, wenn Gläubiger dem Unternehmen Forderungsnachlässe gewähren und so gar keine Überschüsse im klassischen Sinne erwirtschaftet werden.
Insolvenzplan sieht Streichung von Arbeitsplätzen vor
Hintergrund der Entscheidung ist der Insolvenzplan der Solarwatt AG, mit Hilfe dessen sich das Unternehmen selbst sanieren will. Dieser Plan sieht unter anderem vor, dass der Unternehmer Stefan Quandt rund zehn Millionen Euro investiert. Außerdem sollen rund 100 von derzeit 440 Arbeitsplätzen gestrichen werden. Die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter sollen in einer Auffanggesellschaft unterkommen. An das Zustandekommen des Insolvenzplans geknüpft ist zum einen die Erlassung des Sanierungsgewinns sowie die Entscheidung der Gläubiger. Am 11. September entscheiden die Gläubiger über den Insolvenzplan.
Bereits 2010 hatte der Dresdner Stadtrat der damals insolventen Warenhauskette Karstadt Gewerbesteuern erlassen. Auch andere Städte hatten bundesweit so entschieden. Daraufhin verzichteten die Gläubiger auf bis zu 97 Prozent ihrer Ansprüche gegen Karstadt.
Solarwatt und Sunstrom in finanziellen Schwierigkeiten
Erst im Juni hatte die Solarwatt AG einen Insolvenzschutzschirm beantragt. Als Grund gab das Unternehmen drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung an. Das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Möglichkeit zur Selbstsanierung zu geben. Der Schuldner kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Sanierungskonzept ausarbeiten, das anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. In diesem Zeitraum darf das Gericht dem Schuldner nicht die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entziehen.
Solarwatt mit Sitz in Dresden wurde 1993 gegründet und stellt unter anderem kristalline Solarmodule her. 2011 beschäftigte das Unternehmen 490 Mitarbeiter. Das Unternehmen war wie andere deutsche Unternehmen wegen des Preisverfalls in der Solarbranche durch die asiatische Konkurrenz unter Druck geraten.
Im Juli hat auch die Solarwatt-Tochter, die Sunstrom GmbH, Insolvenz angemeldet. Zunächst soll der Geschäftsbetrieb soweit möglich weiterlaufen. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis Ende September gesichert. Wie es danach mit dem Unternehmen weitergeht, ist unklar. Die Sunstrom GmbH entwickelt und projektiert als Komplettlösungsanbieter Solarstromanlagen für private und gewerbliche Kunden. Das Unternehmen beschäftigt am Standort Dresden rund 140 Mitarbeiter und erwirtschaftete zuletzt einen Umsatz von rund 25 Millionen Euro.
Bundesfinanzministerium und Bundesfinanzhof zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen
Das Bundesministerium der Finanzen geht davon aus, dass die Erhebung der Steuern auf einen Sanierungsgewinn für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Härte bedeutet und deshalb ein Erlass angezeigt sein könnte. (Bundessteuerblatt I 2003, Seite 240) Ein Sanierungsgewinn ist die Erhöhung des Betriebsvermögens, die dadurch entsteht, dass Schulden zum Zweck der Unternehmenssanierung teilweise oder ganz erlassen werden. "Sanierung" ist dabei eine Maßnahme, die ein Unternehmen vor dem finanziellen Zusammenbruch bewahren und wieder ertragsfähig machen soll.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 14. Juli 2010 (Aktenzeichen: X R 34/08) klargestellt, dass er diese vom Bundesfinanzministerium geäußerte Verwaltungsauffassung nicht für rechtswidrig hält.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden
Das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Am 1. März 2012 ist das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) in Kraft getreten. Damit wurde unter anderem ein neues Schutzschirmverfahren für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten geschaffen. Durch dieses wird dem Schuldner bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten ein Sanierungskonzept auszuarbeiten, das anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. In diesem Zeitraum darf das Gericht dem Schuldner nicht die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entziehen.
Geregelt ist die Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung. Möglich ist dieses Verfahren allerdings nur, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

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