Sachsen

Blockade gegen Neonazis : Strafbefehl gegen Linke-Fraktionschef Hahn

Das Amtsgericht Dresden hat den Fraktionschef der Linken im sächsischen Landtag, André Hahn, wegen der Teilnahme an einer Blockade zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Ein entsprechender Strafbefehl sei Hahn am Dienstag über seinen Anwalt zugestellt worden, teilte die Fraktion am Mittwoch mit. Ihm werde vorgeworfen, den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden "vereitelt" zu haben. Der genaue Vorwurf laute "Störung von Aufzügen gemäß dem Versammlungsgesetz". Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte in Hahn einen Rädelsführer der Proteste gegen die Rechtsextremen gesehen.

Hahn "verwundert" über Strafbefehl

Andre Hahn
André Hahn will den Strafbefehl nicht akzeptieren.

Wie die Fraktion weiter mitteilte, hat Hahn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Er bezeichnet den Vorwurf als "absurd". Mehr als 10.000 Menschen hätten damals gemeinsam den Aufmarsch der rechtsextremen "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" durch Dresden verhindert. "Es erstaunt mich sehr, dass sich wirklich ein Richter finden ließ, der trotz der äußerst dürren Beweislage und zweifelhafter Rechtsgrundlage bereit war, diesen Strafbefehl mit den seit langem bekannten Vorwürfen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu unterschreiben", teilte Hahn mit. Er verwies nochmals auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Bundestages, wonach es für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft keine Rechtsgrundlage gebe.

Gleichzeitig zeigte sich Hahn "verwundert" über den Strafbefehl. Ursprünglich habe die Staatsanwaltschaft Dresden eine Anklage erwägt und suche nun offenbar den "Umweg des Strafbefehls". Hahn erklärte, sollte die Staatsanwaltschaft unbedingt gegen ihn vorgehen wollen, solle das in einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht passieren, "falls ein Richter bereit ist, die Anklage zuzulassen". Er habe friedlich gegen die Neonazis demonstriert und werde das auch in Zukunft tun, betonte der Fraktionschef. Für seine Strafverfolgung hatte der Landtag im Oktober 2011 seine Immunität mit Stimmen von CDU, FDP und der rechtsextremen NPD aufgehoben.

"Für den Ausgang eines solchen Verfahrens bin ich mehr als zuversichtlich, zumal ja die sächsische Justiz zum Glück nicht die letzte Instanz ist."

André Hahn, Linke-Fraktionschef Sachsen

Die Staatsanwaltschaft hatte Blockaden des genehmigten Neonazi-Aufmarsches als Straftat eingestuft. Auch "braune Dumpfbacken" hätten das Recht auf Versammlungsfreiheit, argumentierte die Behörde damals. Trotzdem gingen weit mehr als 10.000 Menschen auf die Straße, um den Marsch der Rechtsextremen zu verhindern. Die Polizei sah sich wegen der Massen außerstande, die Blockaden zu räumen. Neben Hahn waren auch seine Amtskollegen aus den Landtagen von Thüringen und Hessen, Bodo Ramelow sowie Janine Wissler und Willi van Ooyen ins Visier der Ermittler geraten. Die Staatsanwaltschaft verwies auf deren politische Funktion und Verantwortung. Hahn hielt dagegen, dass sich strafrechtliche Verfolgung nur auf eine konkrete Tat gründen darf, nicht aber auf eine gewählte Funktion im Parlament.

Zuletzt aktualisiert: 18. Januar 2012, 16:03 Uhr

10. ralf:
ich würde mich für meine politiker und für meine gerichte schämen, wenn ich in sachse wäre! hut ab vor herrn hahn! faschismus ist keine meinung, faschismus ist ein verbrechen und wer dafür ist, diesen verbrechern eine plattform zu geben, ist selbst einer!
19.01.2012
19:15 Uhr
9. Heinz Faßbender:
Nur soviel kann man sagen; Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Dürrenmatt (1921-1990)
19.01.2012
17:03 Uhr
8. Enrico Pelocke:
@Sachse: Andrè Hahn ist mit Sicherheit kein Randalierer und hat auch keine Randale gewollt und nicht dazu aufgefordert. Hätte die Polizei statt der Sitzblockaden sich um die Randalierer gekümmert, wäre der Schaden gleich Null. Wer sitzend blockiert, kann nicht gleichzeitig randalieren. Das widerspricht sich logisch. @Amtsgericht: Da die Strafbefehle mit "Im Namen des Volkes" unterzeichnet sind, erkläre ich hiermit meinen Austritt aus dem Volk. Ich möchte kein Mitglied des Volkes mehr sein. @Alle: Warum sollen wir den Rechten Rechte geben und ihnen schützen, wenn sie diese Rechte anderen nocht gewähren wollen???
19.01.2012
14:42 Uhr
7. maik brandt:
ich will es mal mit den worten des deutschen reichskanzlers joseph wirth sagen gesprochen am 22.6.1925 im reichstag ,,da steht der feind,der sein gift in die wunden des volkes träufelt.-da steht der feind-und darüber ist kein zweifel:dieser feind steht rechts.herr hahn und alle die gegen die nazis demonstriert haben haben wenigst arsch in der hose. mehr gibt es da zu nicht zu sagen
18.01.2012
23:37 Uhr
6. chlamydia:
@ Gina,wer die sogenannte Freiheit(wir sind Unfrei-wir streben dem Geld nach) anders denkender abschaffen möchte bzw.. nicht respektiert,darf sie auch für sich nicht fordern.Wer die Demokratie abschaffen will,darf sich auch nicht auf sie berufen. Gleiches gilt für auch für Andersdenkende.Werden sie von den Rechten respektiert?Nein es sind ja alles Feinde Deutschlands....... Also was schlussfolgern wir?........Beides Quatsch,oder? @Sachse, dürften die Rechten nicht ihre Kundgebungen/Demos abhalten,würden auch nicht so viele Linken nach DD kommen.Es wäre für alle Dresdner entspannter und der Steuerzahler müsste nicht blechen.
18.01.2012
21:45 Uhr
5. Frankenthal:
Die Unterstützung der Nazibrut endet eben nicht bei den diversen Geheimdiensten. Das dies zur allgemeinen Freude dieser Klientel geht, ist offensichtlich. Es ist an der Zeit den Unterstützern der Nazimörder und ihren heimlichen Freunden die Grenzen aufzuzeigen statt die zu bekämpfen, die sich gegen diese absurden Zustände zur Wehr setzen. Ich habe angesichts dieser Verhältnisse starke Bedenken, ob die Verstrickungen diverser Landesbehörden in die Neonazi-Szene durch sich selbst aufgeklärt werden kann.
18.01.2012
21:43 Uhr
4. Der_Ängstliche:
*angst* Bekommt man in DD auch einen Strafbefehl, wenn man "Im Namen des Volkes" hier nicht versteht? Kann vielleicht das Amtsgericht (der Unterzeichner des SB) diese Entscheidung im TV kommentieren? *immernochangst*
18.01.2012
20:54 Uhr
3. Ebenfalls ein Sachse:
Da hat aber einer meinen "Namen" genutzt um von mir erstellte Meinungen zu Beiträgen bewußt in ein falsches Licht zu rücken.Und nun zum Thema.Leider wird der 13.Februar durch diese "Aktionen" der politisch Verantwortlichen in Sachsen nicht im Sinne des Potestes gegen NAZIAUFMÄRSCHE vorbereitet.Und sollte dies zu Einschüchterung der Dresdner Bürger vorgesehen sein, so sollte man an 1989 denken.
18.01.2012
20:44 Uhr
2. Sachse:
Ich hätte dem Hahn eine noch höhere Strafe aufgebrummt. Wer vorsätzlich gegen geltendes Recht handelt, sollte auch ordentlich zur Kasse gebeten werden. Schließlich kosten die Polizeieinsätze gegen diese Linken Blockierer und Randalierer auch sehr viel Steuergeld.
18.01.2012
17:24 Uhr
1. Gina:
Jaja die Linken sie ehren doch immer Rosa Luxenburg <<Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die Freiheit zum Privilegium wird.“<<
18.01.2012
15:15 Uhr

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Der Strafbefehl - Was ist das?

Am Ende eines Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu beantragen.

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Kleinkriminalität. Auf diesem Weg können Sanktionen verhängt werden, ohne eine Hauptverhandlung vor Gericht zu führen.

Strafbefehle sind nur für solche Vergehen zulässig, die vor einem Amtsgericht verhandelt werden würden. Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte hinreichend verdächtig ist.

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Danach entspricht die Sanktion einem rechtskräftigen Urteil. Wurde Einspruch eingelegt, kann die Staatsanwaltschaft nur noch Anklage in der Sache erheben und der Fall wird vor Gericht verhandelt.

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