Blockade gegen Neonazis : Strafbefehl gegen Linke-Fraktionschef Hahn
Das Amtsgericht Dresden hat den Fraktionschef der Linken im sächsischen Landtag, André Hahn, wegen der Teilnahme an einer Blockade zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Ein entsprechender Strafbefehl sei Hahn am Dienstag über seinen Anwalt zugestellt worden, teilte die Fraktion am Mittwoch mit. Ihm werde vorgeworfen, den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden "vereitelt" zu haben. Der genaue Vorwurf laute "Störung von Aufzügen gemäß dem Versammlungsgesetz". Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte in Hahn einen Rädelsführer der Proteste gegen die Rechtsextremen gesehen.
Hahn "verwundert" über Strafbefehl
Wie die Fraktion weiter mitteilte, hat Hahn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Er bezeichnet den Vorwurf als "absurd". Mehr als 10.000 Menschen hätten damals gemeinsam den Aufmarsch der rechtsextremen "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" durch Dresden verhindert. "Es erstaunt mich sehr, dass sich wirklich ein Richter finden ließ, der trotz der äußerst dürren Beweislage und zweifelhafter Rechtsgrundlage bereit war, diesen Strafbefehl mit den seit langem bekannten Vorwürfen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu unterschreiben", teilte Hahn mit. Er verwies nochmals auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Bundestages, wonach es für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft keine Rechtsgrundlage gebe.
Gleichzeitig zeigte sich Hahn "verwundert" über den Strafbefehl. Ursprünglich habe die Staatsanwaltschaft Dresden eine Anklage erwägt und suche nun offenbar den "Umweg des Strafbefehls". Hahn erklärte, sollte die Staatsanwaltschaft unbedingt gegen ihn vorgehen wollen, solle das in einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht passieren, "falls ein Richter bereit ist, die Anklage zuzulassen". Er habe friedlich gegen die Neonazis demonstriert und werde das auch in Zukunft tun, betonte der Fraktionschef. Für seine Strafverfolgung hatte der Landtag im Oktober 2011 seine Immunität mit Stimmen von CDU, FDP und der rechtsextremen NPD aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft hatte Blockaden des genehmigten Neonazi-Aufmarsches als Straftat eingestuft. Auch "braune Dumpfbacken" hätten das Recht auf Versammlungsfreiheit, argumentierte die Behörde damals. Trotzdem gingen weit mehr als 10.000 Menschen auf die Straße, um den Marsch der Rechtsextremen zu verhindern. Die Polizei sah sich wegen der Massen außerstande, die Blockaden zu räumen. Neben Hahn waren auch seine Amtskollegen aus den Landtagen von Thüringen und Hessen, Bodo Ramelow sowie Janine Wissler und Willi van Ooyen ins Visier der Ermittler geraten. Die Staatsanwaltschaft verwies auf deren politische Funktion und Verantwortung. Hahn hielt dagegen, dass sich strafrechtliche Verfolgung nur auf eine konkrete Tat gründen darf, nicht aber auf eine gewählte Funktion im Parlament.
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Der Strafbefehl - Was ist das?
Am Ende eines Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu beantragen.
Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Kleinkriminalität. Auf diesem Weg können Sanktionen verhängt werden, ohne eine Hauptverhandlung vor Gericht zu führen.
Strafbefehle sind nur für solche Vergehen zulässig, die vor einem Amtsgericht verhandelt werden würden. Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte hinreichend verdächtig ist.
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Danach entspricht die Sanktion einem rechtskräftigen Urteil. Wurde Einspruch eingelegt, kann die Staatsanwaltschaft nur noch Anklage in der Sache erheben und der Fall wird vor Gericht verhandelt.
