Sachsen

Krise in der Solarbranche : Dresdner Solarwatt-Tochter Sunstrom ist insolvent

Erst im Juni 2012 hatte die Dresdner Solarwatt AG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzschutzschirm beantragt. Nun hat das Tochterunternehmen, die Sunstrom GmbH, Insolvenz angemeldet. Zunächst soll der Geschäftsbetrieb soweit möglich weiterlaufen. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis Ende September gesichert. Wie es danach mit dem Unternehmen weitergeht, ist unklar.

Collage: Eine Steckdose in Form einer Sonne zieht einen Schmollmund. Unten im Bild steht ein Solarfeld.

Das Photovoltaik-Unternehmen Sunstrom GmbH mit Sitz in Dresden hat Insolvenz angemeldet. Wie der Konzern mitteilte, wurde der Insolvenzantrag am Donnerstag beim Amtsgericht Dresden eingereicht. Betroffen sei nur der Standort Dresden. Der US-Standort in Vancouver sei ein eigenständiges Unternehmen und habe keine Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg.

Löhne und Gehälter bis September gesichert

Am Standort Dresden soll der Geschäftsbetrieb soweit möglich fortgeführt werden. In einer Erklärung des Insolvenzverwalters heißt es, er wolle sich zunächst "ein Bild von der Lage machen und Kontakt zu den wichtigsten Kunden und Lieferanten aufnehmen, um nach Möglichkeit die Fortsetzung der laufenden Projekte und die weitere Belieferung mit Material zu gewährleisten." Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind laut Wienberg über das Insolvenzgeld bis Ende September gesichert.

Außenansicht des Firmensitzes von SunStrom.
Wie geht es weiter bei Sunstrom?

Wienberg will außerdem die zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen prüfen. Die SunStrom GmbH ist seit über zwölf Jahren am Markt und verfügt laut Wienberg über erstklassiges Know-how und hervorragende Referenzen. Ein Unternehmen mit derartig großer Projekterfahrung sei für Investoren durchaus interessant. Wienberg gilt als branchenerfahrener Experte und hatte zuletzt die SOLON SE, einen der größten Solarmodulproduzenten Europas, erfolgreich saniert.

Die Sunstrom GmbH entwickelt und projektiert als Komplettlösungsanbieter Solarstromanlagen für private und gewerbliche Kunden. Das Unternehmen beschäftigt am Standort Dresden rund 140 Mitarbeiter und erwirtschaftete zuletzt einen Umsatz von rund 25 Millionen Euro.

Mutter- und Tochterkonzern in Schwierigkeiten

Die Sunstrom GmbH ist eine Tochter der Solarwatt AG. Erst im Juni hatte der Mutterkonzern einen Insolvenzschutzschirm beantragt. Als Grund gab das Unternehmen drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung an. Bis zum 31. Juli muss Solarwatt laut Gericht nun einen Insolvenzplan ausarbeiten. In einem Statement der Solarwatt AG zur Insolvenz der Sunstrom GmbH heißt es, dieser Vorgang habe "keinen Einfluss auf die Sanierung, Geschäftstätigkeit oder strategische Ausrichtung der Solarwatt AG". Das Unternehmen werde wie geplant bis zum 31. Juli 2012 den Restrukturierungsplan beim Amtsgericht Dresden einreichen.

Das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Möglichkeit zur Selbstsanierung zu geben. Der Schuldner kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Sanierungskonzept ausarbeiten, das anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. In diesem Zeitraum darf das Gericht dem Schuldner nicht die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entziehen.

Solarwatt mit Sitz in Dresden wurde 1993 gegründet und stellt unter anderem kristalline Solarmodule her. 2011 beschäftigte das Unternehmen 490 Mitarbeiter. Das Unternehmen war wie andere deutsche Unternehmen wegen des Preisverfalls in der Solarbranche durch die asiatische Konkurrenz unter Druck geraten.

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2012, 18:24 Uhr

2. SunStromer:
Ja, ganz tolle Aussage. Eine Insolvenz kann jede Firma treffen, egal in welcher Branche. Und an den Autor des Artikels kann ich nur sagen: endlich mal eine seriöse Berichterstattung.
28.07.2012
00:49 Uhr
1. bauingenieur:
und aus diesem Grunde glaube ich den Garantieversprechen der Solarfirmen nicht und VERZICHTE auf solche Anlage auf meinem Hausdach. 18-jährige Garantie und dann Leistungsgarantie. Was nützt mir das, wenn es die Firma nicht mehr gibt? Soweit erkennbar, wurde kürzlich geschrieben, dass chinesische Modul eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Das gibt viel Solar-Schrott. Packen wir es an. Solarschafe - määäh
27.07.2012
17:07 Uhr

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Insolvenz

Unter Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit verstanden. Im Insolvenzfall ist die natürliche oder juristische Person (z.B. eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft) nicht mehr in der Lage, den Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachzukommen.

Insolvenzverfahren

Geregelt wird der Umgang mit Insolvenzfällen in der Insolvenzordnung. Im Insolvenzverfahren wird das noch vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös möglichst gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Die Gläubiger erhalten dabei die sogenannte Insolvenzquote. Durch das geordnete Verfahren nach der Insolvenzordnung soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger voll und andere Gläubiger gar nicht befriedigt werden.

Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht als Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners eröffnet. Eröffnungsgründe sind die bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität). Bei juristischen Personen (z.B. GmbH oder AG) kommt auch die Überschuldung als Grund in Betracht. In diesem Fall reicht das bestehende Vermögen nicht mehr zur Deckung der bestehenden Verbindlichkeiten aus.

Das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Am 1. März 2012 ist das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) in Kraft getreten. Damit wurde unter anderem ein neues Schutzschirmverfahren für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten geschaffen. Durch dieses wird dem Schuldner bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten ein Sanierungskonzept auszuarbeiten, das anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. In diesem Zeitraum darf das Gericht dem Schuldner nicht die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entziehen.

Geregelt ist die Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung. Möglich ist dieses Verfahren allerdings nur, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

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