Einheitliche Rechner an Gymnasien : Vater klagt gegen teure Zwangs-Taschenrechner
Der Streit um die Einführung eines einheitlichen, grafikfähigen Taschenrechners an Thüringer Gymnasien geht vor Gericht. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gera dem MDR THÜRINGEN JOURNAL sagte, ist eine entsprechende Klage eingegangen. Geklärt werden müsse, ob der Beschluss der Landesregierung rechtmäßig sei, die Eltern zum Kauf eines speziellen Taschenrechners zu verpflichten.
"Lernmittelfreiheit" bleibt Streitpunkt
Geklagt hat der Vater eines Gymnasiasten aus Greiz. Nach seiner Ansicht verstößt der Beschluss gegen die Lernmittelfreiheit. Zunächst soll in einem Eilverfahren geklärt werden, ob der Sohn des Klägers einen Taschenrechner geliehen bekommt. Laut Thüringer Schulgesetz fallen im Freistaat "notwendige Schulbücher" sowie "schulbuchersetzende Lernsoftware" unter die Lernmittelfreiheit. Diese Kosten trägt das Land.
Bereits kurz nach dem Beschluss der Taschenrechner-Pflicht für Thüringer Gymnasiasten war es zum Streit um die Kosten gekommen. Die Landeselternvertretung hatte kritisiert, dass die Eltern den grafischen Schulrechner selbst zahlen müssen. Die Thüringer FDP argumentierte, dass es sich bei den Rechnern um einen Ersatz für Formelsammlungen handele, die unter die Lernmittelfreiheit falle. Das Bildungsministerium hielt dagegen, dass dies zwar für die Software der Rechner zutreffe, nicht aber für das Gerät an sich. Daher seien die Kosten von den Eltern selbst zu tragen, ausgenommen sozial schwache Familien.
Pflicht-Taschenrechner sollen mit Schuljahr 2011/2012 eingeführt werden
Das Bildungsministerium hatte im Januar 2011 beschlossen, die sogenannten CAS-Rechner ab Schuljahresbeginn 2011/2012 verpflichtend einzuführen. Nach Angaben des Ministeriums sollen sie ab 2014 in den Abiturprüfungen benutzt werden. Die Taschenrechner kosten rund 120 Euro und können komplexe Gleichungen lösen, Daten erfassen und grafisch darstellen, geometrische Objekte konstruieren und Texte erfassen.
