Sachsen

Urteil : Vier Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung

Wegen Kindstötung hat das Dresdner Landgericht eine junge Frau zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter befanden die 22-Jährige am Mittwoch für schuldig, ihr Kind kurz nach der Geburt im November 2011 in ihrer Wohnung in Dresden getötet zu haben. Als sie in einem Internetforum fragte, wie man sich bei einer Totgeburt verhalte, flog sie auf, weil sie vom Anbieter des Forums identifiziert worden war. In ihrer Wohnung fand die Polizei kurze Zeit später den toten Säugling, die Mutter kam in Untersuchungshaft.

Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte vor der Großen Strafkammer fünf Jahre Haft für die Angeklagte gefordert, die Verteidigung wegen Totschlag durch Unterlassen dreieinhalb Jahre. Das Gericht erkannte allerdings einen minderschweren Fall des Totschlags und begründete das mit einer Persönlichkeitsstörung.

Zuletzt aktualisiert: 01. August 2012, 20:54 Uhr

2. mattotaupa:
@carsten: falsch! 4 jahre haft (der teil mit der früheren entlassung ist eine nicht zu beweisende unterstellung oder der versuch des hellsehens) gibt es vom gericht für "minderschweren Fall des Totschlags". erstens ist das was anderes als mord, zweitens wenn sie gesetze anders interpretieren, dann hätten sie richter werden sollen (jurastudium und so ...) und drittens, wenn sie andere gesetze haben wollen, müssen sie in die politik gehen und selber mehr aktivität zeigen als hier an der tatstatur (wählen gehen, sich selber wählen lassen ...).
02.08.2012
15:05 Uhr
1. carsten:
Ein Kind ist also nur 4 Jahre Haft-bei "guter Führung" noch weniger- wert ?
02.08.2012
10:28 Uhr

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