Zweiter Anlauf : Sächsischer Landtag verabschiedet neues Versammlungsgesetz
Der Landtag hat das sächsische Versammlungsrecht verschärft. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition verabschiedete am Mittwoch in Dresden einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament. Damit sollen Demonstrationen an "historisch herausragenden Orten" wie der Dresdner Frauenkirche und dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal unter bestimmten Bedingungen verboten werden können. Der CDU-Abgeordnete Martin Modschiedler sagte, das neue Versammlungsgesetz schützte die Menschenwürde der Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft. Carsten Biesok, der rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, ergänzte, CDU und FDP hätten sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Extremisten deutliche Grenzen zu setzen. Diesem Ziel trage das Gesetz Rechnung. Das bisher geltende Versammlungsgesetz war vom sächsischen Verfassungsgerichtshof im April 2011 verworfen worden. Im Gesetzgebungsverfahren habe es gravierende Formfehler gegeben, entschieden die Richter.
"Grundrecht auf Versammlungsfreiheit soll ausgehöhlt werden"
Die Opposition lehnte das neue Gesetz ab. Der Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi erklärte, der Schutz der Würde der Opfer sei nur vorgeschoben. "Tatsächlich geht es den rechtskonservativen Kräften in CDU-Fraktion und Staatsregierung darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen", sagte Lichdi. Mit dem Gesetz würden die Befugnisse für Einschränkungen und Verbote von Versammlungen durch einen ungeeigneten "Gummiparagrafen" ausgeweitet. "Dass es dabei nicht ausschließlich um den Schutz der Opfer des Nationalsozialismus, Juden, Sinti und Roma, Kommunisten, Sozialdemokraten und Christen geht, zeigte die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Neustädter Bahnhof, den Ort der Deportation der Dresdner Juden", erklärte der Grüne.
Der Linken-Abgeordnete Klaus Bartl verwies darauf, dass das Gesetz bei Sachverständigenanhörungen "nicht besser davon kam als der vorherige". So habe die Staatsregierung kurzerhand das Bundesversammlungsgesetz aus dem Jahr 1953 mit einem neuen Deckblatt und "einigen Landes-Spezifika" versehen. "Es ist kein guter Stil, auf den staubigen Wortlaut von 1953 zurückzugreifen", meinte Bartl. Die Opposition kündigte auch gegen das neue Gesetz Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.
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