Nach Sonderbericht zur Handydatenaffäre : Richter greifen Datenschützer Schurig an
Nach der massenhaften Erfassung von Handydaten in Dresden wehrt sich der Sächsische Richterverein gegen Kritik des Datenschutzbeaufragten. Der Vorsitzende Reinhard Schade erklärte, Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig habe mit dem am Freitag veröffentlichten Bericht seine Kompetenzen überschritten. Schurig habe in nicht hinnehmbarer Weise das Ansehen der sächsischen Justiz beschädigt, erklärte der Chef der Berufsvereinigung der Richter und Staatsanwälte. Schade forderte, dass sich Schurig entschuldigt.
OLG-Präsident: Gewaltenteilungsprinzip wurde verletzt
Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Ulrich Hagenloch, warf dem Datenschutzbeauftragten am Montag zudem vor, "mittelbar gerichtliche Entscheidungen kontrolliert" und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstoßen zu haben. "Meine Verantwortung für die Dritte Staatsgewalt und meine Fürsorgepflicht gegenüber den Richtern gebietet, Ihrem Einwirken in den justiziellen Kernbereich mit Entschiedenheit entgegenzuwirken", erklärte der Gerichtspräsident an Schurig gewandt.
"Richter sollten getroffen werden"
Schurig hatte in seinem Bericht unter anderem erklärt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Beschlüsse für die Abfrage der Telefondaten für die Gerichte bereits vorformuliert hatten. Teilweise habe nur noch das Aktenzeichen eingesetzt werden müssen. Die eigentliche Entscheidungsfindung der Richter hatte Schurig mit Verweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte ausdrücklich nicht bewertet. Der Richterverein sprach dennoch von einem ungeheuerlichen Vorwurf. Ausformulierte Anträge seien gängige und von übergeordneten Gerichten unbeanstandete Praxis. Die Entscheidung des Richters sei völlig unabhängig davon, wie weit die Staatsanwaltschaft einen Antrag ausformuliert habe.
Die Richtervereinigung warf Schurig zudem vor, "mit dem groben Knüppel" auf Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschlagen, wo er doch in Wahrheit den Richter habe treffen wollen, der die Datenabfrage genehmigt hatte. Damit aber, so die Richtervereinigung, verletze Schurig das Prinzip der Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
Datenschützer weist Kritik zurück
Der Landesdatenschutzbeauftragte wies die Kritik aus den Reihen der Richterschaft indes als nicht nachvollziehbar zurück. Der Sonderbericht sei ausdrücklich nicht auf Entscheidungen der Dresdner Amtsrichter eingegangen, sagte ein Sprecher Schurigs am Montag. In dem Bericht gehe es nur um das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sei der Datenschutzbeauftragte selbst ein geschütztes Verfassungsorgan.
Unterstützung erhielt Schurig vom Grünen-Landtagsabgeorndneten Johannes Lichdi. Der Datenschutzbeauftragte habe in seinen Bericht jede Kritik an den Richtern "peinlichst vermieden", bestätigte Lichdi. Die Richterschaft müsse ihre Entscheidungen allerdings auch juristischen Laien verständlich machen, erklärte der Grünen-Politiker, der sich inhaltlich hinter Schurig stellte: "Keiner der Zehntausenden Betroffenen der Funkzellenabfrage wird glauben, dass ein Richter diesen schweren Eingriff in seine Grundrechte tatsächlich ernsthaft geprüft hat, wenn er einen vorformulierten Beschluss abzeichnet", sagte Lichdi.
Anti-Nazi-Bündnis greift Landesregierung an
Das Bündnis "Nazifrei! - Dresden stellt sich quer" hatte am Wochenende mit Bezug auf den Bericht des Datenschützers der sächsischen Staatsregierung vorgeworfen, viele Bürger sähen sich mittlerweile einer Hexenjagd ausgesetzt. Die Methoden der Ermittler müssten als nicht mehr rechtsstaatlich eingestuft werden. "Sachsen betreibt organisiertes Unrecht, damit muss endlich Schluss sein", forderte das Bündnis.
Schurigs Sonderbericht befasst sich mit der Abfrage von mehr als einer Million Handydaten nach teils gewalttätigen Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche am 13. und 19. Februar in Dresden. In dem Bericht wirft Schurig Polizei und Staatsanwaltschaft vor, mit der Datensammlung mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen zu haben.
