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Hintergrund : Reiserücktritt: Kann ich meine gebuchte Reise stornieren?

Nach dem Unglück der "Costa Concordia" vor der italienischen Küste sind viele Reisende verunsichert. Kann ich gegebenenfalls meine gebuchte Reise stornieren? Kommen Kosten auf mich zu? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Reiserecht im Überblick.

Kann ich nach dem Unglück der "Costa Concordia" meine gebuchte Kreuzfahrt stornieren?

Nach der Havarie der "Costa Concordia" können Reisende nicht automatisch von einer ähnlichen Reise zurücktreten. Das sagte Reiserechtsexpertin Alexandra Hübsch dem MDR. Das Unglück sei nicht vergleichbar mit einer Naturkatastrophe wie einem Erdbeben. Man habe es hier mit einem eher zufälligen Ereignis zu tun, wogegen man sich nicht versichern könne. Die Stornierung ist nach Angaben von Alexandra Hübsch allenfalls auf dem Kulanzweg möglich.

Unter welchen Umständen kann ich von einer Reise zurücktreten?

Wenn Sie eine Reise buchen, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Ihnen als Kunde zustande. Als Kunde haben Sie jederzeit das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, allerdings kann der Reiseveranstalter dafür eine entsprechende Entschädigung verlangen. Die Bedingungen halten die Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. In der Regel steigen die Storno-Kosten je näher der Abreisetermin rückt.

Die kostenfreie Stornierung einer Reise ist nur dann möglich, wenn der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt wird. Juristen verstehen unter höherer Gewalt ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder vereitelt. Dazu gehören laut Verbraucherzentrale Sachsen unter anderem Waldbrände, Erd- und Seebeben und andere Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, politische Unruhen oder auch Fluglotsenstreiks. Vereinzelte terroristische Anschläge oder Drohungen gehören nicht dazu. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale liegt höhere Gewalt dann vor, wenn das Auswärtige Amt rät, ein bestimmtes Gebiet zu meiden.

Liegt höhere Gewalt vor, kann der Reisevertrag sowohl vom Reisenden als auch vom Reiseveranstalter gekündigt werden. Der Reisende erhält den vollen Reisepreis zurück, der Reiseveranstalter darf keine Stornogebühren in Rechnung stellen.

Kann ich eine Reise stornieren, die ich bereits angetreten habe?

Tritt der Katastrophenfall erst ein, wenn die Reise bereits angetreten wurde, muss der Kunde die Kosten für Hin- und Rückflug sowie die Hotelkosten bis zum Urlaubsabbruch bezahlen. Ist der Preis für den neuen Rückflug höher, werden die Mehrkostenn zwischen Kunde und Reiseveranstalter geteilt.

Kann ich als Individualreisender ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen?

Nein. Flugreisende sind auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es den Flugpreis nur zurück, wenn der Flug ersatzlos gestrichen wurde. Auf den Kosten für die Unterkunft bleibt man als Reisender meist sitzen.

Was bringt der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

Bei höherer Gewalt greift die Reiserücktritt- oder -abbruchversicherung in der Regel nicht. Die Reiserücktrittversicherung springt zum Beispiel bei schwerer Krankheit, Arbeitsverlust, Schwangerschaft, Unfall oder Tod des Reisenden oder eines nahen Angehörigen ein - sofern der Reisende eine solche vorher abgeschlossen hat. Meist sehen Reiserücktrittversicherungen einen Selbstbehalt vor. Die Reise kann nur vor Reiseantritt gekündigt werden. Die Reise beginnt in der Regel mit der Beförderung, also mit dem Einchecken am Flughafen.

Bricht der Kunde eine bereits angetretene Reise ab, muss er sich für diesen Fall mit einer Reiseabbruchversicherung absichern. Die Reiseabbruchversicherung wird üblicherweise als Zusatzbaustein zur Reiserücktrittskostenversicherung angeboten.

Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2012, 11:16 Uhr

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