Der Jugendschutzbeauftragte des MDR

24. Februar 2017, 17:44 Uhr

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat der Jugendschutz einen hohen Rang. Sendungen und Telemedienangebote, die geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu gefährden, werden nur zu Zeiten gesendet, zu denen sie von Kindern oder Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden.

Wichtigste rechtliche Grundlagen für den Jugendschutz in den Medien sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie das Jugendschutzgesetz. Um diese gesetzlichen Vorgaben weiter zu präzisieren, hat der MDR ebenso wie die ARD eigene Jugendschutzrichtlinien erlassen.

Über die Einhaltung des Jugendschutzes in den Programmen und Telemedien des MDR wacht der Jugendschutzbeauftragte des MDR. Diese Funktion übt seit März 2012 Martin Lutz aus. Er leitet das Referat Grundsatzangelegenheiten in der Juristischen Direktion. In seinem Nebenamt als Jugendschutzbeauftragter ist Martin Lutz auch Ansprechpartner für die Zuschauerinnen und Zuschauer in Sachen des Jugendmedienschutzes.

Kontakt Martin Lutz
Kantstrasse 71-73
04275 Leipzig

Tel.: 0341 300 7514
Fax: 0341 300 297514
E-Mail: martin.lutz@mdr.de

Martin Lutz ist auch Jugendschutzbeauftragter des KiKA.