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Fußball | Sicherheitskonzept : So sieht das neue Sicherheitskonzept aus

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (2.v.l., CSU) , DFB-Präsident Wolfgang Niersbach (3.v.l.) und Ligapräsident Reinhard Rauball (3.v.r.) sprechen während des Bundesliga-Sicherheitsgipfels auf Einladung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Berlin.

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat am Donnerstag das mehrfach überarbeitete Sicherheitskonzept auf der Bundesliga-Homepage veröffentlicht. Die 36 Proficlubs hatten bei ihrer Mitgliederversammlung am Vortag mehrheitlich für die 16 Anträge gestimmt, die teilweise noch einmal abgeändert wurden. Hier in Kurzform die Maßnahmen, die für weniger Gewalt im deutschen Fußball sorgen sollen:

Antrag 1:

Die Veranstaltungsleiter von Bundesliga-Spielen bekommen eine genaue Funktionsbeschreibung. Sie müssen in jedem Heimspiel anwesend und erreichbar sein - das gilt auch für den Sicherheitsbeauftragten des Clubs. Der Fanbeauftragte ist verpflichtet, an Sicherheitsbesprechungen teilzunehmen.

Antrag 2:

Die Clubs müssen sich verpflichten, dass sie nach besten Kräften mit Vertretern ihrer organisierten Fanszene einen offenen, regelmäßigen und verbindlichen Dialog etablieren.

Anträge 3 und 4:

Die Polizei bekommt bei der Videoüberwachung in den Stadien mehr Kompetenzen. Ihre Befehlsstelle ist mit einer Vorrangschaltung auszustatten.

Antrag 5:

Der Ordnungsdienst des Gastvereins wird im Stadion des Heimvereins mit einbezogen, dieser soll die Fans auch bei der Anreise begleiten. Heim- und Gastverein legen Details fest. Es gilt eine beratende und unterstützende Tätigkeit.

Antrag 6:

Die Sicherheitsbeauftragten des gastgebenden Vereins müssen bei jedem Heimspiel anwesend sein. Bei Begegnungen mit erhöhtem Risiko muss auch der Sicherheitsbeauftragte der Gastmannschaft dabei sein. Sie erfassen Auffälligkeiten und Ausschreitungen in einem Spieltagreport.

Antrag 7:

Bei Spielen mit erhöhtem Risiko muss der Veranstaltungsleiter des Heimvereins an Sicherheitsbesprechungen teilnehmen und außerdem in ständigem Kontakt zur Polizei stehen.

Antrag 8:

Zur Sicherstellung eines störungsfreien Spielablaufs und Verhinderung von Gefahren für die Zuschauer, Spieler und Schiedsrichter gibt es an den Stadioneingängen lageabhängige Kontrollen der Besucher und der von ihnen mitgeführten Gegenstände. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Kontrollen sicher, zügig und angemessen, insbesondere verhältnismäßig und sorgfältig durchgeführt werden können. Nicht ins Stadion mitgenommen werden dürfen Waffen und pyrotechnische Gegenstände sowie Gegenstände, mit denen Zuschauer ihre Identität verbergen können.

Antrag 9:

Ordnungsdienstkräfte werden für die Besonderheiten im Fußball geschult. Fan- und Sicherheitsbeauftragte dürfen dabei mitwirken.

Antrag 10:

Die Fanbetreuer heißen künftig Fanbeauftragte und nehmen an Sicherheitsbesprechungen statt.

Antrag 11:

Der Heimverein legt - nach Anhörung der Sicherheitsorgane und Polizei - fest, wann ein Spiel mit erhöhtem Risiko ausgerufen wird. Dies kann aber auch der DFB tun. Als Maßnahmen gelten unter anderem eine Ticket-Begrenzung für Steh- und Sitzplätze und die Durchführung von verstärkten Personenkontrollen. Dazu gibt es noch Spiele unter Beobachtung.

Antrag 12:

Ein Zertifikat im Bereich "Stadion und Sicherheitsmanagement" wird eingeführt.

Antrag 13:

Es wird eine ständige Kommission "Stadionerlebnis" eingerichtet, an der auch Fanvertreter und -organisationen teilnehmen.

Antrag 14:

Auswärtsfans bekommen 10 Prozent der Eintrittskarten. Das Kontingent kann nur reduziert werden nach einer Entscheidung eines DFB-Rechtsorgans oder nach Festlegung durch den Heimverein. Dies aber nur bei einer besonderen Gefahrenlage und im Einvernehmen mit den Sicherheitsinstitutionen und nach Anhörung des Gastclubs

Antrag 15:

Die DFB-Sportgerichtsbarkeit wird weiterentwickelt, damit diese verstärkt präventiv und nicht nur mit Strafen arbeiten kann. Die Beschlüsse sollen beim DFB-Bundestag im Oktober 2013 gefasst werden..

Antrag 16:

Erlöse aus der Vermarktung (Fernsehgelder) werden teilweise nur zweckgebunden an die Vereine ausbezahlt, wenn diese wiederholt Sicherheitsmaßnahmen nicht erfüllen.

Zuletzt aktualisiert: 15. Dezember 2012, 15:12 Uhr

1. 9053:
Laut Artikel 8 dürfen keine Gegenstände ins Stadion mitgenommen werden mit denen Zuschauer ihre Identität verbergen können. Also strenggenommen auch keine Schals und keine Kapuzenpullover. ^^
14.12.2012
12:57 Uhr

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