Fußball | DFB : Sportgericht: Täter statt Klubs bestrafen
In der Debatte um die Sicherheit im deutschen Fußball hat die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bunds ein Positionspapier verabschiedet. Das bestätigte Rainer Koch, der DFB-Vizepräsident für den Bereich Recht.
Umdenken beim Sportgericht
In dem Papier rückt der Verband davon ab, vor allem die Vereine mithilfe von hohen Geldstrafen, Fan-Teilausschlüssen oder Geisterspielen zu bestrafen. Diese Versuche der Disziplinierung führten zu keinem Erfolg, heißt es. Demnach sehen die DFB-Justiziare vor allem die bisherige Praxis als gescheitert an, wonach die Vereine mit Geldstrafen belegt werden, deren Fans in den Stadien gezündelt oder randaliert haben. Das halte die Übeltäter aber nicht von weiteren Straftaten ab. "Es hat sich herausgestellt, dass die Vereine die Geldstrafen abbuchen. Das ist nicht der Ansatz, darüber nachzudenken, wie die nächste Strafe verhindert werden soll", sagte DFB-Jurist Hans E. Lorenz. "Im Vordergrund steht die Idee, den Täter zu ermitteln. Bisher konnte er sich sehr häufig in der Masse verstecken."
Dynamo verkaufte "Geistertickets"
Auch die Strafe der Geisterspiele wurden von den Klubs so gut es geht umgangen. So verkaufte zum Beispiel Dynamo Dresden Geistertickets, um die Ausfalleinnahmen eines Geisterspiels zu kompensieren. Deshalb setzte beim DFB-Sportgericht ein Umdenken ein. Um mehr Akzeptanz für die Maßnahmen zu bekommen, will das Sportgericht den Fokus nun auf die Täter richten. Werden sie gefunden, wirkt sich das strafmildernd auf die Vereine aus. Befindet sich die Sicherheitstechnik auf modernem Niveau und gibt es einen professionellen Ordnungsdienst, könnten die Klubs sogar straffrei ausgehen. In der vergangenen Saison hatte das Sportgericht 601 Fälle von Fehlverhalten von Zuschauern verhandelt - vornehmlich das Abbrennen von Pyrotechnik und Böllern. Meist wurden dabei Geldstrafen ausgesprochen.
DFL-Klubs wollen im Dezember Maßnahmen verabschieden
Zum Positionspapier der Sportrichter sollen sich die 36 Klubs der ersten und zweiten Bundesliga, darunter Erzgebirge Aue und Dynamo Dresden, bis zum 22. Oktober äußern. An diesem Tag findet die nächste Sitzung der Kommission Sicherheit der Deutschen Fußball-Liga statt. Anschließend werden konkrete Maßnahmen für 2013 ausgearbeitet. Diese Maßnahmen wollen die Klubs auf ihrer Vollversammlung am 12. Dezember beschließen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert einen solchen Maßnahmenkatalog.
Auszüge aus dem Positionspapier
- Primäres Ziel ist nicht die Bestrafung von Vereinen, sondern die Ermittlung der Täter und deren Bestrafung.
- Strafen gegen Vereine sollen vor allem dann verhängt werden, wenn diese ihrer Pflicht zur Tatverhinderung und Tataufklärung nicht nachgekommen sind.
- Gewalt, rassistische oder diskriminierende Äußerungen sowie der Einsatz von Pyrotechnik dürfen nicht toleriert werden
- Die Einbeziehung der Fans in die Diskussionen über Stadionordnungen sind wünschenswert.
- Der Kontrollausschuss soll künftig mehr Maßnahmen erarbeiten, die die Durchsetzung der Ordnung und die Ermittlung der Täter gewährleisten können.
- Die Vollstreckung von Strafen (Geldstrafen, Teilausschlüsse oder Geisterspiele) sollte ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden können.
- Besonders strafmildernd sollte sich künftig die Ermittlung der Täter auswirken.
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