Zwickau : Kommunaler Großvermieter soll Stadionneubau stemmen
Die Finanzierung für den 18 Millionen Euro teuren Stadionneubau in Zwickau steht nach Angaben der Stadtverwaltung. Oberbürgermeisterin Pia Findeiß erklärte, Bauherr und späterer Eigentümer soll das hundertprozentige Tochterunternehmen Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau (GGZ) werden. Der Baubeginn des Stadions in Eckersbach sei für Frühjahr 2014, die Fertigstellung "im Idealfall" für Sommer 2015 vorgesehen.
Stadt will jährlichen Zuschuss auf 600.000 Euro deckeln
Die Stadt selbst will acht Millionen Euro einbringen, die GGZ soll vier bis fünf Millionen übernehmen, der Rest soll über Kredite finanziert werden. Um eine Kostenexplosion wie im Falle des Westsachsenstadions zu vermeiden, dessen Sanierung begonnen, dann aber abgebrochen wurde, soll das ausführende Bauunternehmen an der späteren Betreibung des Stadions beteiligt werden. Die noch zu gründende Betriebsgesellschaft soll mehrheitlich von der Stadt Zwickau gehalten werden. Neben dem Bauunternehmen soll auch die GGZ Minderheitsgesellschafter sein. In der Sonderdebatte am Donnerstag Abend im Stadtrat blieb die Kritik an dem Vorhaben eher verhalten. Zum Thema "Fußball in Zwickau" äußerte sich nur ein einziger Stadtrat, der Initiator der Debatte. Karl-Ernst Müller von der CDU kritisierte vor allem Missstände im Fußball wie Ausschreitungen oder Manipulationen an Traversen. Dem Stadion-Neubau werde er nicht zustimmen, kündigte Müller an, vielmehr solle wieder über das Westsachsenstadion nachgedacht werden. Die anderen Fraktionen wollen offenbar erst im Oktober Position beziehen.
Die jährliche Haushaltsbelastung für den Zuschuss an die neue Gesellschaft beträgt nach Plänen des Rathauses maximal 600.000 Euro. Die Vorlage soll am 25. Oktober vom Stadtrat beschlossen werden.
Grundstückstausch vor Stadionumbau nötig
Vor Baubeginn ist nach Angaben der Stadt noch der Tausch von Grundstücken erforderlich. Auf diese Weise gelangt die Stadt in den Besitz der für den Neubau erforderlichen Flächen, die noch nicht im Eigentum von Stadt oder GGZ sind. Die notwendigen Grundstücke werden dann komplett in das Eigentum der Gebäude- und Grundstücksgesellschaft übertragen werden.
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