Asylbewerber stopfen Haushaltslöcher : Thüringer Landkreise verdienen an Flüchtlingen
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Leistungen für Asylbewerber noch ausreichen. Der Satz - 225 Euro für einen Erwachsenen - hat sich seit 20 Jahren nicht verändert. MDR-Recherchen ergaben nun, dass in Thüringen vier Kreise selbst von dieser geringen Summe noch Gelder abgezweigt und für andere Zwecke ausgegeben haben. Allein der Wartburgkreis "verdiente" 2004 bis 2007 rund 850.000 Euro.
Vier Landkreise in Thüringen haben jahrelang für Asylbewerber gedachte Landesmittel zweckentfremdet. Nach Recherchen des MDR wurden insgesamt mehr als eine Million Euro abgezweigt, die eigentlich zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen gedacht waren.
Ein extremes Beispiel ist der Wartburgkreis, der mit seinem einzigen Asylbewerberheim in Gerstungen rund 850.000 Euro Gewinn erzielte. Begünstigt wurden die finanziellen Mauscheleien durch unklare Vorgaben. Die Thüringer Landesregierung zahlt für die Unterbringung und Versorgung ausländischer Flüchtlinge Pauschalen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei wird den Kommunen freie Hand gelassen bei der Verwendung der Gelder. Überschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Mindestbedingungen nicht erfüllt
Der Wartburgkreis sparte kräftig bei den Ausgaben für Unterbringung, soziale Betreuung und soziale Leistungen und erwirtschaftete so erhebliche Überschüsse - nach Daten des Landesverwaltungsamtes Thüringen rund 850.000 Euro in den Jahren 2004 bis 2007. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wartburgkreis nachweislich die vorgeschriebenen Mindeststandards für den Betrieb seines einzigen Asylbewerberheims im Wartburgkreis in Gerstungen nicht erfüllte. Das Landesverwaltungsamt monierte "grobe Verstöße" beim baulichen sowie brandschutztechnischen Zustand. In dem Heim leben 68 Erwachsene und 14 Kinder. Ein Kinderspielzimmer - wie vorgeschrieben - gibt es zum Beispiel nicht.
Flüchtlingsräte, Kirchenvertreter und Politiker kritisierten, hier werde unmoralisch abkassiert. Die Sozialdezernentin und stellvertretende Landrätin im Wartburgkreis, Nicole Gehret, kündigte an, die Vorwürfe zu prüfen. Erst danach könne sie sich dazu äußern. Die parteilose Politikerin verwies zugleich auf die bisher erbrachten Investitionen des Wartburgkreises in die Gemeinschaftsunterkunft.
Wartburgkreis kein Einzelfall
Auch andere Thüringer Landkreise, wie das Altenburger Land, der Kyffhäuserkreis und der Unstrut-Hainich-Kreis haben nach den Zahlen des Landesverwaltungsamtes mit Asylbewerbern gute Geschäfte gemacht. Auf die Recherchen des MDR reagierten die Kreise unterschiedlich: Während das Altenburger Land keine Angaben machte, bestätigte der Kyffhäuserkreis, dass er in den Jahren 2005, 2006, 2008 und 2010 insgesamt ein positives Saldo von 170.000 Euro erzielt habe. Auch der Unstrut-Hainich-Kreis erwirtschaftete nach eigenen Angaben in den Jahren 2004 bis 2010 insgesamt rund 165.000 Euro Gewinn mit der Aufnahme von Flüchtlingen.
Migrationsbeauftragte Albert: Das wäre ein Skandal
Die Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, Petra Albert, reagierte mit klaren Worten auf die Recherchen des MDR: "Falls sich der Verdacht gegenüber den Landkreisen bestätigen sollte, halte ich das für einen unglaublichen Missstand. Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns kommen, sind traumatisiert und gebeutelt von Armut, Flucht und Elend. Flüchtlinge brauchen deshalb unsere größtmögliche Aufmerksamkeit und Hilfe. Auf ihrem Rücken dürfen die Landkreise nicht noch ihre Haushaltslöcher stopfen."
Die Verantwortlichen im Wartburgkreis und vom Landesverwaltungsamt Thüringen wollten sich zu den Vorwürfen am Mittwoch nicht äußern. Sie kündigten eine Prüfung an, auch darüber, wohin die Gelder geflossen seien.
Leistungssatz wird in Karlsruhe überprüft
Das Bundesverfasssungsgericht prüft seit Mittwoch, ob das geltende Asylbewerberleistungsgesetz noch rechtmäßig ist. Schon zu Beginn bezweifelte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, dass die Leistungen ausreichen. Die Sätze seien um 40 Prozent niedriger als die für Hartz-IV-Empfänger. Für Existenzminimum gebe es offenbar zweierlei Maß. Die Leistungen für Asylbewerber und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Zwei Flüchtlinge, ein 35-jähriger Iraker und ein aus Liberia stammendes zwölfjähriges Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat, hatten gegen das Gesetz geklagt. Insgesamt 225 Euro monatlich bekam der Iraker, das Mädchen zuletzt 179 Euro - teilweise wurde das Geld nicht bar ausgezahlt, sondern als Gutschein oder Sachleistung. Das Urteil wird nach der Sommerpause verkündet.
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Asylbewerberleistungsgesetz
224,97 Euro bekommt ein alleinstehender Asylsuchender in den ersten vier Jahren nach seiner Ankunft in Deutschland monatlich für seinen Lebensunterhalt. So sieht es das Asylbewerberleistungsgesetz vor. In vielen Bundesländern werden davon etwa 40 Euro als "Taschengeld" in bar ausgezahlt, der Rest ergibt sich aus Sachleistungen wie Lebensmittelpaketen, Hygieneartikeln, gebrauchter Kleidung, Strom und Kosten für die Unterkunft.



