Thüringen

Asylbewerber stopfen Haushaltslöcher : Thüringer Landkreise verdienen an Flüchtlingen

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Leistungen für Asylbewerber noch ausreichen. Der Satz - 225 Euro für einen Erwachsenen - hat sich seit 20 Jahren nicht verändert. MDR-Recherchen ergaben nun, dass in Thüringen vier Kreise selbst von dieser geringen Summe noch Gelder abgezweigt und für andere Zwecke ausgegeben haben. Allein der Wartburgkreis "verdiente" 2004 bis 2007 rund 850.000 Euro.

Vier Landkreise in Thüringen haben jahrelang für Asylbewerber gedachte Landesmittel zweckentfremdet. Nach Recherchen des MDR wurden insgesamt mehr als eine Million Euro abgezweigt, die eigentlich zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen gedacht waren.

Ein extremes Beispiel ist der Wartburgkreis, der mit seinem einzigen Asylbewerberheim in Gerstungen rund 850.000 Euro Gewinn erzielte. Begünstigt wurden die finanziellen Mauscheleien durch unklare Vorgaben. Die Thüringer Landesregierung zahlt für die Unterbringung und Versorgung ausländischer Flüchtlinge Pauschalen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei wird den Kommunen freie Hand gelassen bei der Verwendung der Gelder. Überschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Mindestbedingungen nicht erfüllt

Der Wartburgkreis sparte kräftig bei den Ausgaben für Unterbringung, soziale Betreuung und soziale Leistungen und erwirtschaftete so erhebliche Überschüsse - nach Daten des Landesverwaltungsamtes Thüringen rund 850.000 Euro in den Jahren 2004 bis 2007. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wartburgkreis nachweislich die vorgeschriebenen Mindeststandards für den Betrieb seines einzigen Asylbewerberheims im Wartburgkreis in Gerstungen nicht erfüllte. Das Landesverwaltungsamt monierte "grobe Verstöße" beim baulichen sowie brandschutztechnischen Zustand. In dem Heim leben 68 Erwachsene und 14 Kinder. Ein Kinderspielzimmer - wie vorgeschrieben - gibt es zum Beispiel nicht.

Flüchtlingsräte, Kirchenvertreter und Politiker kritisierten, hier werde unmoralisch abkassiert. Die Sozialdezernentin und stellvertretende Landrätin im Wartburgkreis, Nicole Gehret, kündigte an, die Vorwürfe zu prüfen. Erst danach könne sie sich dazu äußern. Die parteilose Politikerin verwies zugleich auf die bisher erbrachten Investitionen des Wartburgkreises in die Gemeinschaftsunterkunft.

Wartburgkreis kein Einzelfall

Auch andere Thüringer Landkreise, wie das Altenburger Land, der Kyffhäuserkreis und der Unstrut-Hainich-Kreis haben nach den Zahlen des Landesverwaltungsamtes mit Asylbewerbern gute Geschäfte gemacht. Auf die Recherchen des MDR reagierten die Kreise unterschiedlich: Während das Altenburger Land keine Angaben machte, bestätigte der Kyffhäuserkreis, dass er in den Jahren 2005, 2006, 2008 und 2010 insgesamt ein positives Saldo von 170.000 Euro erzielt habe. Auch der Unstrut-Hainich-Kreis erwirtschaftete nach eigenen Angaben in den Jahren 2004 bis 2010 insgesamt rund 165.000 Euro Gewinn mit der Aufnahme von Flüchtlingen.

Migrationsbeauftragte Albert: Das wäre ein Skandal

Die Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, Petra Albert, reagierte mit klaren Worten auf die Recherchen des MDR: "Falls sich der Verdacht gegenüber den Landkreisen bestätigen sollte, halte ich das für einen unglaublichen Missstand. Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns kommen, sind traumatisiert und gebeutelt von Armut, Flucht und Elend. Flüchtlinge brauchen deshalb unsere größtmögliche Aufmerksamkeit und Hilfe. Auf ihrem Rücken dürfen die Landkreise nicht noch ihre Haushaltslöcher stopfen."

Die Verantwortlichen im Wartburgkreis und vom Landesverwaltungsamt Thüringen wollten sich zu den Vorwürfen am Mittwoch nicht äußern. Sie kündigten eine Prüfung an, auch darüber, wohin die Gelder geflossen seien.

Leistungssatz wird in Karlsruhe überprüft

Das Bundesverfasssungsgericht prüft seit Mittwoch, ob das geltende Asylbewerberleistungsgesetz noch rechtmäßig ist. Schon zu Beginn bezweifelte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, dass die Leistungen ausreichen. Die Sätze seien um 40 Prozent niedriger als die für Hartz-IV-Empfänger. Für Existenzminimum gebe es offenbar zweierlei Maß. Die Leistungen für Asylbewerber und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Zwei Flüchtlinge, ein 35-jähriger Iraker und ein aus Liberia stammendes zwölfjähriges Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat, hatten gegen das Gesetz geklagt. Insgesamt 225 Euro monatlich bekam der Iraker, das Mädchen zuletzt 179 Euro - teilweise wurde das Geld nicht bar ausgezahlt, sondern als Gutschein oder Sachleistung. Das Urteil wird nach der Sommerpause verkündet.

Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2012, 22:23 Uhr

17. Heinz Faßbender:
@Codo: hören Sie doch endlich mal auf Ihre Weisheiten hier als des Weisheit letzter Schluss herbeizuformulieren.....
21.06.2012
19:37 Uhr
16. Codo:
@ Heinz Faßbender: Wieder mal dümmlichstes Geschreibe. Wenn Sie keine Ahnung von Strafrecht (schwere Körperverletzung, Unterschlagung) haben, sollten Sie dazu nichts schreiben-oder den ein oder anderen Abschluss nachholen...
21.06.2012
11:53 Uhr
15. Heinz Faßbender:
@mattotaupa: Wer Menschen in derartigen Wohn- und Lebenszuständen - wie im Film gezeigt - lässt - begeht eine schwere Körperverletzung. Oder würden Sie sich derartige Wohnverhältnisse gefallen lassen? Wer Geld vom eigentlichen Verwendungszweck umleitet, begeht eine Unterschlagung. Denn offensichtlich ist das Geld für die Ärmsten der Armen zum wirtschaftlichen Nutzen für andere Bereiche verwendet worden. Vielleicht um einen neuen Blitzer zu kaufen? Wer weiß….
21.06.2012
11:40 Uhr
14. sir säp:
@ wartmann: Ein sinnlosen bzw. äußerst dummlich niveaulosen Kommentar musste es ja geben! Wenn sich die Recherche bestätigt ist es nicht nur ein neuer Skandal für Thüringen (der sich bestimmt auf alle Bundesländer übertragen lässt),sondern auch ein weiterer Armutstropfen für Deutschland! Kopfschütteln im hohen Maße ist angesagt...
21.06.2012
08:54 Uhr
13. nazihater!!:
wartmann?? gehts noch? [...] ... leider is das halt so drüben... und allen is es egal!!!!!!!!! Teile des Kommentars wurden wegen einer Beleidigung entfernt. Online-Redaktion
21.06.2012
03:46 Uhr
12. schluesselbernd:
Es gibt genügend deutsche Familien, die nicht besser leben und wenn sie nicht selbst jeden Antrag auf Zuschüsse u.ä. stellen, nichts bekommen! Ohne irgendeine Tätigkeit auszuüben, sollte eine Förderung minimal sein. Außerdem muß die Wohnungseinrichtung für Migranten nicht immer neu sein, es würden wie bei Hartz 4-Empfängern gebrauchte Einrichtungsgegenstände genügen.
20.06.2012
22:10 Uhr
11. Codo:
Veruntreuung? Mit dem übrigen (Steuer-)Geld hat sich kein Landrat nach Südamerika abgesetzt, sondern es ist eben für andere Positionen im Haushalt verwendet worden und somit der Allgemeinheit wieder zu Gute gekommen... Ich kann da keinen rechten Schaden für den Steuerzahler erkennen...
20.06.2012
19:50 Uhr
10. mattotaupa:
@heinz faßbender: nette schlagworte ... unterschlagung, schwere körperverletzung, bildung krimineller vereinigung. wow, am stammtisch hätten sie viele zuhörer. es wurden mittel zweckentfremdet (lesbar im artikel) aber nicht unterschlagen. wie begründen sie eine "schwere körperverletzung"? der kreistag wird von den wählenden bürgern gebildet. wollen sie diese nun einsperren? warum kriminell? nicht bestehnde regeln (keien rückforderung niht verbrauchter gelder) kann man nicht brechen. ihr kommentar grenzt an hetze und verleumdung.
20.06.2012
19:04 Uhr
9. Andreas:
Mir kommen die Tränen. Asylbewerber sind ja Flüchtlinge, ob nun politische oder Wirtschaftsflüchtlinge sei einmal dahingestellt. Hat sich schon mal jemand sogenannte Flüchtlingslager in anderen Ländern angeschaut? Dagegen sind auch die hier gezeigten Beispiele immernoch der pure Luxus und wahrscheinlich auch noch besser als die Lebensumstände in den Heimatländern. Das auf diese Weise allerdings öffentliche Gelder "veruntreut" wurden ist eine Sauerei.
20.06.2012
18:46 Uhr
8. Heinz Faßbender:
Man sollte die verantwortlichen Damen und Herren "nur" ein Jahr unter den gleichen Bedingungen wie die der Flüchtlinge aussetzen. Das ist hier Unterschlagung der Behörden in Tateinheit von schwerer Körperverletzung zu Lasten der Bewohner und Bildung einer Kriminellen Vereinigung.
20.06.2012
18:11 Uhr

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Asylbewerberleistungsgesetz

224,97 Euro bekommt ein alleinstehender Asylsuchender in den ersten vier Jahren nach seiner Ankunft in Deutschland monatlich für seinen Lebensunterhalt. So sieht es das Asylbewerberleistungsgesetz vor. In vielen Bundesländern werden davon etwa 40 Euro als "Taschengeld" in bar ausgezahlt, der Rest ergibt sich aus Sachleistungen wie Lebensmittelpaketen, Hygieneartikeln, gebrauchter Kleidung, Strom und Kosten für die Unterkunft.

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