Nach Urteil zur Bettensteuer : Hotels fordern Rückzahlung
Nach dem Urteil zur Bettensteuer fordern Thüringens Hotels und Pensionen die Rückzahlung kassierter Gelder. Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes, Dirk Ellinger, sagte MDR THÜRINGEN, nun liege es bei den betreffenden sechs Thüringer Städten wie Erfurt und Jena, ihre Satzungen außer Kraft zu setzen und das eingenommene Geld zurückzuzahlen.
Erste Kommunen kündigen Rückzahlung an
Eine Antwort der Kommunen steht noch aus. In anderen Bundesländern dagegen können sich die Hotels und Pensionen Hoffnungen auf Rückzahlungen machen. In Rheinland-Pfalz kündigte die Stadt Bingen an, sie werde das eingenommene Geld zurückzahlen. Köln setzte die Bettensteuer aus und prüft eine Rückerstattung. Berlin kündigte an, an der geplanten Bettensteuer für Touristen festzuhalten.
Derzeit erheben bundesweit etwa 20 Kommunen eine solche Abgabe, allein in Thüringen sind es sechs: Weimar, Erfurt, Jena, Gera, Suhl und Eisenach. Das aktuelle Urteil betrifft aber nur jene Städte, die in ihren Bettensteuer-Satzungen nicht zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen unterscheiden.
Abgabe gilt nur für Touristen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass die Bettensteuer nur für private Übernachtungen zulässig ist, nicht aber für beruflich bedingte. Die Richter erklärten, von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, nicht aber von Geschäftsreisenden. Diese dienten der Erzielung und unterlägen deshalb nicht der Aufwandbesteuerung.
Bettensteuer soll ganz fallen
Das Urteil wurde zwar allgemein von Hotels und Pension begrüßt, so etwa vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Doch es meldeten sich auch erste Kritiker. Die IHK Südthüringen kritisiert diese Unterscheidung als bürokratisch und weltfremd. Der Hotel- und Gaststättenverband von Rheinland-Pfalz stellt auch die Bettensteuer für private Übernachtungen in Frage. Präsident Gereon Haumann sagte, Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis. Die Mehrzahl der Hotel-Übernachtungen in den Städten sei berufsbedingt und nicht privat. Haumann bot den Kommunen an, gemeinsam nach anderen Lösungen zu suchen, um den Tourismus zu fördern. Möglich wäre etwa eine Fremdenverkehrsabgabe.
| Stadt | Bezeichnung | Höhe | in Kraft seit/ab |
|---|---|---|---|
| Weimar | Kulturförderabgabe | 1,50 - 2 Euro pro Nacht (je nach Zimmergröße), wird nur in Beherbergungsbetrieben ab 50 Zimmern erhoben | 2005 |
| Erfurt | Kulturförderabgabe | 5 % des Zimmerpreises pro Nacht | 01.01.2011 |
| Jena | Übernachtungssteuer | 1 - 2 Euro pro Nacht (je nach Zimmerpreis) | 20.01.2011 |
| Gera | Übernachtungssteuer | 1 Euro pro Nacht | 18.06.2011 |
| Suhl | Tourismusabgabe | 1 - 2 Euro pro Nacht (je nach Zimmerpreis) | 01.11.2011 |
| Eisenach | Tourismusförderabgabe | 1 Euro Pro Nacht in Pensionen und Ferienwohnungen, in Hotels je nach Zimmerausstattung 1,50 bis 2 Euro pro Nacht | 01.01.2012 |
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