Chat-Protokoll: Daten außer Kontrolle?

25. September 2019, 11:58 Uhr

Wie sicher sind unsere Daten und wer darf damit was anstellen? Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse hat sich Ihren Fragen im Chat gestellt. Das Protokoll dazu können Sie hier nachlesen.

  • Moderator: Herzlich willkommen zum Chat "Daten außer Kontrolle?". Sie können bereits in die Diskussion einsteigen. Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse beantwortet hier auch Ihre Fragen zum Thema, die Sie schon jetzt hier stellen können. Er selber stößt dann gegen 19:15 Uhr zum Chat dazu. Vorher ist er noch im MDR THÜRINGEN JOURNAL auf Sendung.
  • Moderator: So funktioniert es: Ihre Fragen werden an den Experten weitergeleitet - und mit der Antwort zusammen erscheinen sie dann im Chat.
  • Moderator: Liebe Teilnehmer, bitte in der Diskussion keine externen Links verwenden.
  • Lutz Hasse : Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, guten Abend. Ich bin gespannt auf Ihre Fragen.
  • Moderator: Guten Abend, Herr Hasse. Dann kann es jetzt losgehen. Ich wünsche allen einen spannenden Chat!
  • rang: Guten Abend, heute morgen in den Nachrichten hieß es, die meisten Smartphones hätten keine antivirussoftware. Wo finde ich einen Überblick über empfehlenswerte Software?
  • Lutz Hasse : Im Internet googeln: Sicherheitssoftware für Handys und dort Testreihen anklicken. Habe ich selbst gemacht, bisher gute Erfahrungen.
  • Data: Was kann ich dagegen tun, dass aus Interneteinträgen von mir falsche Schlüsse über meine Person gezogen werden ?
  • Lutz Hasse : Die Schwierigkeit besteht ja darin, überhaupt mitzubekommen, dass solche falschen Schlüsse gezogen werden. Das spielt sich ja meistens im Kopf eines Dritten ab. Werden solche falschen Schlüsse veröffentlicht, kann man versuchen, an diese Person oder an den Provider den Appell zu richten, diese publizierten Schlüsse aus dem Internet zu entfernen. Notfalls helfen die Datenschutzbeauftragten; auf deren Homepages gibt es entsprechende Hinweise, welche Wege man gehen kann. Es bleibt aber schwier
  • Zuschauerredaktion: Frau Schubert aus Leipzig fragt, was ein Datenabgleich ist. Im Zuge einer Wohngeldbeantragung wurde ihr von der Wohngeldstelle mitgeteilt, dass aufgrund eines Datenabgleichs ihr weniger Geld zusteht.
  • Lutz Hasse : Hier ist zu vermuten, dass die Wohngeldstelle Daten von anderen Stellen herangezogen hat. Dass kann durchaus legal sein, wenn/weil es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt. Empfehlung: Anfrage bei der Wohngeldstelle, auf welcher Rechtsgrundlage der Abgleich mit den Daten anderer Stellen erfolgte und auf welcher Rechtsgrundlage diese anderen Stellen Ihre Daten an die Wohngeldstelle übermittelt haben.
  • wolf: wie sicher sind kostenfreie programme, die pc, laptop oder smartphone vor angriffen aus den web schützen sollen. im speziellen die "bundestrojaner"?
  • Lutz Hasse : Hierzu würde ich mir im Internet zunächst entsprechende Testreihen ansehen. Etwas problematisch könnte es werden, wenn kostenlose Produkte nach Ablauf einer gewissen Frist "auslaufen" und für den weiteren Betrieb Kostenforderungen erhoben werden. Das ist aber an sich ganz normal, wenn einem das Produkt gefallen hat. Man sollte es dann auch kaufen oder auf ein anderes kostenfreies Produkt umsteigen. Das Gesagte gilt sowohl für PC als auch Smartphone.
  • SysAdmin2: In Sachsen wurden 10.000e Handydaten erfasst, gab/gibt es sowas auch in Thüringen? Wenn ja was kann man dagegen tun?
  • Lutz Hasse : Auch in Thüringen gab es einen ähnlichen Fall. Meines Wissens ist der von Ihnen angesprochene Fall inzwischen vom Landgericht Dresden geklärt: Die Maßnahme war rechtswidrig; insbesondere die undifferenzierte Speicherung sämtlicher Versammlungsteilnehmer-Handydaten ist als unverhältnismäßig qualifiziert.
  • SysAdmin2: Außerdem in den Nachrichten: "Britische Grenzbeamte dürfen Handys abnehmen und Daten speichern", wie soll man sich in so einem Fall verhalten?
  • Lutz Hasse : Da Großbritannien auch ein Rechtsstaat ist, würde ich höflich nach der Rechtsgrundlage für diese Maßnahme fragen. Ob eine solche existiert, kann ich momentan nicht beantworten.
  • Data: Habe ich das Recht, zu erfahren, wer welche Daten über mich speichert ? Was passiert, wenn ich das vom NSA wissen will ?
  • Lutz Hasse : Die Frage an die NSA dürfte nicht von Erfolg gekrönt sein. Nach deutschem Recht besteht ein solcher Auskunftsanspruch sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Unternehmen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben sollten, diesen Anspruch zu realisieren, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten Ihres Vertrauens. :-)
  • zeroNull: Herr Hasse, wie verläßlich sind denn Verschlüsselungsprogramme, kommerziell oder Open Source ? Hat die NSA da nicht auch einen Generalschlüssel ?
  • Lutz Hasse : Es kann natürlich sein, dass die NSA besonders aufmerksam wird, wenn Daten verschlüsselt sind. Von dem Gerücht, dass Verschlüsselungsprogramme ein "Schlüsselloch" für Geheimdienste enthalten, habe ich auch gehört. Das sollte uns allerdings nicht entmutigen, sensible Daten weiterhin zu verschlüsseln, mit den neuesten Programmen hierzu. Denkbar ist auch eine Mehrfachverschlüsselung, von der natürlich der Kommunikationspartner Kenntnis haben muss. Nicht aufgeben - kämpfen!
  • SysAdmin2: Sind meine Daten trotz der strengen Datenschutzbestimmungen in Deutschland sicher, wenn es das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gibt?
  • Lutz Hasse : Wie bei den meisten Grundrechten ist es auch beim Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung so, dass es durch Gesetze eingeschränkt werden darf (vgl. Art. 6 Abs. 3 Thüringer Verfassung). Allerdings müssen sowohl diese Gesetze als auch die Umsetzung dieser Gesetze durch die Exekutive verhältnismäßig sein. Zudem tritt häufig hinzu, dass auch ein Richter über den Datenzugriff zuvor befinden muss. Das G-10-Gesetz ist aktuell vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden.
  • mmm: Im März war in der TAZ zu lesen: "Behörden sollen künftig Inhaber und PIN eines Handys abfragen können. Auch dann, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt." Ist das vom Tisch? Oder kommt das auf uns zu?
  • Lutz Hasse : Das ist leider nicht vom Tisch; es kommt damit auf uns zu. Glücklicherweise sind hierzu aber bereits Verfassungsbeschwerden anhängig, so dass zu hoffen ist, dass es wieder einmal das Bundesverfassungsgericht richtet. Die Abfrage der von Ihnen erwähnten Daten anlässlich einer bloßen Ordnungswidrigkeit wird hoffentlich als unverhältnismäßig abgestempelt werden.
  • Data: Wenn es keinen Sinn macht, dass ich den NSA frage, wer ist dann verpflichtet oder berechtigt, diesen Dienst zu überwachen ? Niemand, oder unsere Regierung ?
  • Lutz Hasse : Der einzige gangbare Weg scheint mir zu sein, bei den Amerikanern Überzeugungsarbeit zu leisten. Es wird sicherlich ein längerer Prozess sein, dahingehend zu überzeugen, dass Sicherheit grundsätzlich nicht höherrangig ist als Privatheit. Zitat von Benjamin Franklin: "Wer die Freiheit einschränkt, um die Sicherheit zu stärken, wird am Ende beides verlieren."
  • urlauber: Werden Cafés, Hotels, etc., die Wlan-Hotspots anbieten, "kontrolliert" - dahingehend, ob sie die Daten der Nutzer, also Cafébesucher, Hotelgäste auch nicht abfangen?
  • Lutz Hasse : Dieses Problem haben wir bisher vernachlässigt. Danke für den Hinweis. Wir bleiben dran!
  • zeroNull: Danke. Noch eine Frage: wenn es immer schwerer wird, Daten unbeobachtet von A nach B zu schicken, dann wird es immer weniger Enthüllungen wie Wikileaks geben, oder ?
  • Lutz Hasse : Offenbar ist es Wikileaks und anderen Leaks bisher gelungen, unbeobachtet zu operieren. Habe den Eindruck, die sind den Geheimdiensten immer eine Nase voraus. :-)
  • SysAdmin2: Warum werden Firmen/Behörden nicht per Gesetz gezwungen, den Bürgern in regelmäßigen Abständen mitzuteilen, welche Daten über sie wo/wann/warum/etc. erfasst und gespeichert wurden?
  • Lutz Hasse : Das hängt sicherlich mit dem tatsächlichen und finanziellen Aufwand zusammen. Immerhin gibt es aber nach dem Thüringer Datenschutzgesetz gegenüber Behörden und dem Bundesdatenschutzgesetz gegenüber Unternehmen einen solchen Auskunftsanspruch, der allerdings einen entsprechenden Antrag voraussetzt. Bei Problemen: Datenschutzbeauftragten einschalten, mehr ist derzeit nicht drin.
  • katze: was ist wenn ich als beifaher die plitz app an habe
  • Lutz Hasse : Ist juristisch noch etwas umstritten. Da Paragraf 23 StVO aber nur vom Fahrzeugführer ausgeht und nicht vom Beifahrer, läge im Falle der Nutzung der Warner-App durch den Beifahrer kein Rechtsverstoß vor, so dass die Polizei keine Handhabe hat, gegen diesen vorzugehen. Wenn es auf dieser Strecke Stress gibt, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.
  • Moderator: Hinweis: Wieso erscheinen die Einträge zeitverzögert? - Ihre Fragen werden an den Experten weitergeleitet - und mit der Antwort zusammen erscheinen sie dann im Chat.
  • Zuschauerredaktion: Eine Zuschauerin fragt nach welche Stellen dazu berechtigt sind sich einen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen. Sie hatte eine Rechnung von einer ihr unbekannten Firma bekommen, die eine Kopie ihres Personalausweises haben wollten.
  • Lutz Hasse : Die Berechtigung zur Vorlage eines Personalausweises haben Behörden nur, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, beispielsweise im Polizeiaufgabengesetz § 14. Bei Unternehmen muss ein entsprechendes berechtigtes Interesse bestehen; hat das Unternehmen also ein nachvollziehbares Interesse daran, diese Daten zu erheben. Von ganz engen Ausnahmen abgesehen, ist die Kopie des Personalausweises nach dem Personalausweisgesetz unzulässig.
  • Lutz Hasse : Nachtrag zur Frage nach Personalausweis: Unter Umständen ist eine Kopie des Personalausweises zulässig, wenn diejenigen Daten, die der Unternehmer nicht benötigt, geschwärzt werden.
  • elvira: Herr Hasse, vor einigen Monaten wurde ja bekannt, dass die Thüringer Polizei Journalisten vom MDR, eigene Beamte und Thüringer Landtagsabgeordnete bespitzelt hatte. Hat sich dazwischenzeitlich eine neue Entwicklung oder ein neuer Stand ergeben? Wie bewerten sie diese Schnüffel-Aktion, speziell, ist hier unsere Thüringer Polizei über die Stränge geschlagen?
  • Lutz Hasse : Liebe Frau Elvira, die Thüringer Polizei hat in diesem Fall die richterliche Anordnung sowie speziell die Abgeordneten schützende Vorschriften der Strafprozessordnung nicht beachtet. Zudem wurden die Handydaten in unverhältnismäßiger Weise ausgewertet. Dies alles hat inzwischen dazu geführt, dass die betreffenden Daten sowohl in den elektronischen als auch in den Papierakten gelöscht wurden. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten ist eingestellt worden.
  • Andreas73: In wiefern hat man als Datenschutzbeauftragter von Thüringen auch die Möglichkeit, auf den Thüringer Verfassungsschutz ein Auge zu haben? Sind sie da auch mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet?
  • Lutz Hasse : Glücklicherweise besitze ich auch gegenüber dem Thüringer Verfassungsschutz uneingeschränkte Kontrollkompetenzen, von denen wir bereits desöfteren Gebrauch gemacht haben...
  • zeroNull: Bundesinnenminister Friedrich sagt, wer Angst um seine Daten hat soll verschlüsseln. Aber wer von den ganz Jungen oder Senioren kann das schon ? Wer lehrt so etwas, die Schulen ?
  • Lutz Hasse : Meines Wissens werden in dem Fach Medienkunde Verschlüsselungstechniken leider nicht unterrichtet. Deshalb habe ich das Kultusministerium gebeten, mir einen Lehrer abzuordnen, um Unterrichtsmaterialien für dieses Fach zu erstellen. Ab 1.8.2013 steht mir dieser Lehrer für mindestens zwei Jahre zur Verfügung, so dass ich guter Hoffnung bin, Schülern und Lehrern brauchbares Material für den Unterricht zur Verfügung stellen zu können, einschließlich der Technik von Verschlüsselungen.
  • giotti: Fänden sie es sinnvoll, wenn der Freistaat Thüringen selbst für seine Bürger a) Kurse zum Verschlüsseln von Daten und b) kostenlose Software in CD- oder USB-Stick Form mit OpenSource-Verschlüsselungstechnik anbieten würde, um einen noch besseren Datenschutz zu erreichen?
  • Lutz Hasse : Die Idee finde ich klasse - aber wer soll das bezahlen? Meine Behörde ist bemüht, solche Informationen nach und nach auf unserer Homepage zur Verfügung zu stellen. Da wir im Moment aber nicht wissen, was wir zuerst und zuletzt tun sollen, müssen wir priorisieren und leider einige Themen zurückstellen. Wir bleiben dran!
  • Andreas73: Was heist das genau @Kontrollkompetenzen für den Verfassungsschutz? Dürfen sie dort direkt unangekündigt aufschlagen und in alle Akten schauen oder nur eingeschränkt? Haben sie auch Zugriff auf die elektronischen Daten? Interessant wäre, in wiefern es dahingehend volle Transparenz gibt, oder ob ihnen Teile verschlossen bleiben. Wie sieht es mit V-Leuten aus?
  • Lutz Hasse : Uneingeschränkter Zugriff auf alles!!! Unglaublich, aber wahr - eine Sternstunde des Rechtsstaats.
  • Data2: Dürfen Kontrollen des Verfassungsschutzes öffentlich gemacht werden oder kann Ihnen da Verschwiegenheit auferlegt werden ?
  • Lutz Hasse : Alle zwei Jahre habe ich einen Bericht zu erstellen. Dort werden Ross und Reiter benannt, ohne Einschränkung!
  • Moderator: Der Chat neigt sich dem Ende zu. Zeit für die letzten Fragen an unseren Experten, der hier eifrig an den Antworten tippt ...
  • SysAdmin2: Was ist mit unserem Innenminister, der Sicherheit für ein Supergrundrecht hält?
  • Lutz Hasse : Kundigen Juristen ist ein Supergrundrecht nicht bekannt! Diese neue Grundrechtsdogmatik des Herrn Friedrich erscheint auch nicht erwägenswert. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge sind Grundrechtsschutz (Sicherheit) und Grundrechtseinschränkung (z.B. Ausspähen durch Geheimdienste) in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das einseitige Überwiegen bspw. des Sicherheitsaspekts würde zu einer unangemessenen und damit verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkung führen.
  • elvira: Herr Hasse, sie sprachen weiter oben auf die Frage eines Nutzers davon, das es auch in Thüringen einen Fall gab, bei dem 10.000e Handydaten ähnlich wie in Sachsen erfasst wurden. Können sie dazu mehr berichten, handelte es sich ähnlich wie in Sachsen um ein Versammlungsgeschehen oder war die Überwachung wegen eines schwerwiegenden Ereignisses gerechtfertigt?
  • Lutz Hasse : Meines Wissens ging es im Thüringer Fall um eine Bedrohungslage an einer Schule gegangen, die den Eingriff rechtfertigen konnte.
  • pom-gert: Herr Hasse, ich bin selbst Polizeibeamter einer Thüringer LPI und habe in den letzten Wochen mitbekommen, wie eigene Kollegen andere Polizeibeamte wegen Banalitäten überwacht haben. Dabei wurden auch Mini-Sender zur Raumüberwachung und Kamera-Technik eingesetzt, m.E. rechtswidrig. Von einer anonymen Anzeige erhoffe ich mir wenig und der Gang zur Internen Ermittlungen ist auch nicht ohne persönliche Nachteile. Kann man sich mit solchen Anliegen auch direkt an den Datenschutzbeauftragten wend
  • Lutz Hasse : Unbedingt - Anonymität wird zugesichert! Trauen Sie sich; nur wenn derartige Missstände offenkundig werden, besteht die Chance, dass solche Praktiken - sofern sie rechtswidrig sind - auch mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten abgestellt werden.
  • Moderator: Keine Sorge - alle Fragen werden noch beantwortet. Wir verlängern den Chat;-)
  • zeroNull: Kennen Sie eine nicht-kommerzielle, unabhängige Stelle, bei der man sich schnell und online zu Datenschutzproblemen beraten lassen kann ? Die so eine Art Sprechstunde anbietet ?
  • Lutz Hasse : Ja - ich wäre eine solche Stelle. Benutzen Sie bitte das Anfragemuster auf meiner Homepage.
  • Andreas73: Gibt es schon einen solchen Bericht zur Überwachung des Verfassungsschutzes, bzw. wo findet man ihn? Wann kommt vorraussichtlich der nächste Bericht raus?
  • Lutz Hasse : Der nächste Bericht wird Anfang nächsten Jahres erscheinen und auch Passagen zum Verfassungsschutz enthalten.
  • Moderator: Tipp: In der Mediathek können Sie den MDR THÜRINGEN JOURNAL-Beitrag mit Lutz Hasse bereits nachsehen. http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/video139178_zc-7931f8bf_zs-2d7967f4.html
  • Andreas73: Noch eine Frage nach ihrem persönlichen Eindruck, da sie vermutlich der einzige in ganz Thüringen sind, der einen solchen Einblick außerhalb des Amtes überhaupt hat: Wie tief dringt der Verfassungsschutz in die Privatsphäre derjenigen Menschen ein, die er glaubt überwachen zu müssen? Kann man das alles noch unter "Verhältnismäßigkeit" unterordnen?
  • Lutz Hasse : Auch der Verfassungsschutz ist an das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das Verfassungsrang hat, gebunden. Es ist immer eine Frage des Einzelfalles, ob der Verfassungsschutz dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip, aber insbesondere auch die ihn befugenden Rechtsgrundlagen eingehalten hat. Wenn hier Zweifel bestehen, kann man sich, da es zumeist um Datenerhebungen bzw. -verarbeitungen geht, getrost an den Datenschutzbeauftragten wenden.
  • zeroNull: Unserem Gastgeber, dem MDR, werden ja alle Jahre wieder wie allen öffentlich-rechtlichen Sendern Datenschnüffelei vorgeworfen, Stichwort GEZ. Haben Sie oder Ihre Kollegen schon mal von solchen Fällen gehört ?
  • Lutz Hasse : Die GEZ gibt es ja seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag in der bisherigen Form nicht mehr. Zu den bisherigen GEZ-Fällen bitte ich meine Homepage aufzusuchen und GEZ als Suchbegriff einzugeben.
  • MopedHans: Ich arbeite bei einem Discounter-Markt in Erfurt an der Kasse und werde dort bei der Arbeit mit einer Videokamera überwacht. Ich habe gehört, daß das nicht rechtmäßig sein soll. Kann ich die Kamera einfach runterschlagen und entsorgen?
  • Lutz Hasse : Runterschlagen und entsorgen wäre eine Sachbeschädigung, die strafbar ist. Empfehlung: Sofort an den Datenschutzbeauftragten wenden - Anonymität wird zugesichert.
  • mn827: Wie stehen sie eigentlich zur Online-Fahndung, also wenn Tatverdächtige mit vollen Gesichtern z.B. auf Facebook von der Polizei gesucht werden? Ist dass denn wirklich so unproblematisch, wie von einigen Polizeibehörden außerhalb Thüringens schon praktiziert?
  • Lutz Hasse : Es kommt hier auf die Art des Vorgehens der Polizei an: Werden die Tatverdächtigen-Daten auf Facebook-Servern verarbeitet, wäre dies ein Verstoß gegen § 9 Thüringer Datenschutzgesetz, da die Sicherheit dieser Daten, die in Irland bzw. Kalifornien verarbeitet werden, nicht gewährleistet werden kann. Als zulässig wird erachtet, dass die Polizei auf Facebook einen Link setzt, der auf die Polizei-Homepage führt; dort können die Verdächtigten-Daten eingestellt werden.
  • periosys: Wurden ihnen in den letzten zwei Jahren noch andere Fälle bekannt, in denen Thüringer Behörden Journalisten überwacht haben, außer der Fall der beiden MDR-Redakteuere in der Papst-Sache?
  • Lutz Hasse : Nein.
  • Zuschauerredaktion: Ein Zuschauer fragt nach wie er sich vor Datendiebstahl durch verbrecherische Unternehmen schützen kann.
  • Lutz Hasse : Gute Sicherheitssoftware, anonym surfen (siehe TU Dresden), Tracking-Blogs, nutzen mehrerer E-Mail-Accounts und mehrerer Pseudonyme, kein Öffnen von Mails unbekannter Herkunft oder fraglichen Inhalts. Das alles bietet keinen absoluten Schutz, erschwert es den Angreifern aber.
  • zeroNull: Danke für die gelebte TRANSPARENZ
  • Lutz Hasse : Gern.
  • snicker: Gegenüber der Öffentlichkeit wird sich da ja oft in Schweigen gehüllt, aber ist ihnen als Datenschutzbeauftragter schon bekannt geworden, wie oft diese IMSI-Cacher zur Telekommunikationsüberwachung in Thüringen eingesetzt werden und ob dass immer rechtlich zulässig geschieht?
  • Lutz Hasse : Das es eine diesbezügliche Meldepflicht (noch) nicht gibt, bin ich auf Hinweise aus der Bevölkerung oder anderen Personengruppen angewiesen. Dessen ungeachtet habe ich jedoch die Befugnis, Maßnahmen dieser Art zu kontrollieren, was auch geschieht.
  • urlauber: Zunächst Danke für die Hotspot-Antwort. Noch eine andere Frage: Gegenüber unserem Haus wird offenbar ein kleiner Puff betrieben. Ein Kamera, die den Eingang überwacht, ist auf die Straße und den Fußweg gerichtet. Ist das zulässig? Was kann man als Nachbar unternehmen?
  • Lutz Hasse : Das Videografieren öffentlichen Verkehrsraums ist unzulässig. Wenden Sie sich bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten. :)
  • Moderator: Herr Hasse beantwortet jetzt noch die bereits aufgelaufenen Fragen ...
  • Moderator: Tipp: Das Protokoll zum Chat können Sie in wenigen Minuten auf MDR.de nachlesen.
  • lomo52: Sehr aktuelle Besetzung des MDR-Chats heute, Danke! Vorhin wurden ja neue Informationen über das NSA-Programm "XKeyscore" publik, mit dem eine Echtzeit-Webüberwachung möglich ist. Ist ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgefallen, dass auch Thüringer Behörden Online-Spähsoftware, Trojaner oder andere Mittel einsetzen, um den Online-Verkehr abzufangen?
  • Lutz Hasse : Aktuelle Details sind mir derzeit nicht bekannt. Interessant für Sie dürfte die Pressemitteilung der Thüringer SPD-Landtagsfraktion zu dem Thema vom heutigen Tage sein.
  • periosys: Der Vorsitzende der Internet-Enquete des Bundestags Axel E.Fischer (CDU) verlangte vor zwei Jahren im Internet eine Klarnamenpflicht. Wie bewerten sie das als Datenschutzbeauftragter, steht dass nicht dem Anliegen von Datenschutz völlig entgegen?
  • Lutz Hasse : Das Telemedien-Gesetz lässt die Verwendung von Pseudonymen ausdrücklich zu! Datenschutzrechtlich habe ich insoweit keine Bedenken.
  • snicker: Danke für die Antwort. Noch eine Frage: Wie sieht es aus mit dem Versand von Stillen SMS zur Ortung von Mobilfunknutzern? Andere Bundesländern führen da Statistiken, nur Thüringen nicht :( Können sie Angaben machen, in welcher Häufigkeit diese eingesetzt werden?
  • Lutz Hasse : Nein, da es eine entsprechende Meldepflicht (noch) nicht gibt. Vielleicht sollte man in Thüringen über eine solche Meldepflicht einmal nachdenken.
  • Moderator: Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern - und natürlich bei unseren Experten. Wir verabschieden uns und wünschen Ihnen noch einen schönen Abend.
  • Lutz Hasse : Vielen Dank für die Fragen. Gerne wieder, bis demnächst.
  • Moderator: Das Protokoll zum Chat können Sie in wenigen Minuten auf MDR.de nachlesen.
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