Thüringen

Thüringen : Demokratie-Verein für Direktwahl von Amtsträgern

Die Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichts und weiterer Behörden sollten nach Ansicht des Vereins "Mehr Demokratie Thüringen" per Direktwahl und nicht durch den Landtag bestimmt werden. Wie der Verein am Mittwoch in Erfurt erklärte, könnte dieses Verfahren auch für die Besetzung der Leitungsposten des Rechnungshofes und des MDR sowie bei der Wahl der verschiedenen Beauftragten des Landes angewendet werden, also des Bürgerbeauftragten des Freistaates sowie der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Stasi-Unterlagen.

Ralf-Uwe Beck, Sprecher "Mehr Demokratie e.V." Thüringen.
Ralf-Uwe Beck: Verein will Debatte über Direktwahlen anregen.

Sprecher Ralf-Uwe Beck sagte, diesem Vorschlag wolle der Verein im Thüringer Wahljahr 2012 eine Direktwahl-Debatte eröffnen und Anregungen geben, wie die Einflussrechte der Bürger gestärkt werden könnten. Vorstandsmitglied Joachim Linck sagte, dass eine Direktwahl die Amtsträger mit einer höheren Legitimation ausstatte und ihre Unabhängigkeit stärken würde. Viel zu oft seien Ämterbesetzungen "parteitaktische Rangierfelder".

Wahlvorschläge für die direkt zu wählenden Amtsträger sollten demnach nicht nur vom Landtag und der Landesregierung eingebracht werden können, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern, wenn diese eine festzulegende Zahl von Unterstützer-Unterschriften gesammelt haben.

Amtsträger sollen auch abgewählt werden können

Außerdem plädiert der Verein für die Möglichkeit, Amtsträger abwählen zu können. Derartige Verfahren sollten ebenfalls von Bürgern initiiert werden können und nicht nur direkt gewählte Amtsinhaber betreffen, sondern auch den Thüringer Ministerpräsidenten.

Auch in Bezug auf Landtagsabgeordnete schlägt der Verein Veränderungen vor. Wenn ein per Direktwahl ins Parlament gewählter Abgeordneter sein Mandat zurückgibt, sollte der Nachfolger nicht per Parteiliste nachrücken, sondern per Direktwahl in dem betreffenden Wahlkreis gewählt werden.

Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2012, 17:32 Uhr

1. Hans Meiser:
ZITAT: Amtsträger sollen auch abgewählt werden können Außerdem plädiert der Verein für die Möglichkeit, Amtsträger abwählen zu können. Derartige Verfahren sollten ebenfalls von Bürgern initiiert werden können und nicht nur direkt gewählte Amtsinhaber betreffen, sondern auch den Thüringer Ministerpräsidenten. ZITAT ENDE Den Vorschlägen stimme ich zu 100 Prozent zu. Aber die Politikerkaste lässt sich doch nicht ihre Pfründe und Machtpositionen durch eine lebendige Demokratie entziehen. Da müßte es schon mindestens eine Revolution in Deutschland geben, bevor hier eine lebendige Demokratie gegen den Willen der Postenbesitzer aus den Parteien zugelassen wird.
01.02.2012
16:57 Uhr

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Wer wird wie gewählt?

Präsident(in) des Thüringer Verfassungsgerichts

Wahl durch den Thüringer Landtag per Zwei-Drittel-Mehrheit. Auch die Richter werden vom Landtag gewählt.

Präsident(in) des Thüringer Rechnungshofs

Wahl durch den Thüringer Landtag durch Zwei-Drittel-Mehrheit. Auch der Posten des Vizepräsidenten wird auf diese Weise besetzt.

Landesbeauftragte

* Bürgerbeauftragte(r) des Freistaates Thüringen: Wahl durch den Landtag mit einfacher Mehrheit

* Landesbeauftragte(r) für Datenschutz: Wahl durch den Landtag mit absoluter Mehrheit (mehr als die Hälfte aller Abgeordneten)

* Landesbauftragte(r) für Stasi-Unterlagen: Wahl durch den Landtag mit absoluter Mehrheit

Intendant(in) des MDR

Wahl durch den Rundfunkrat des MDR mit Zwei-Drittel-Mehrheit

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