Brandschutz : Land zahlt Feuerwehrleuten Zuschuss für Lkw-Führerschein
Das Thüringer Innenministerium fördert künftig den Erwerb des Lkw-Führerscheins für Feuerwehrleute. Nach Angaben des Ministeriums beträgt der Förderbetrag 800 Euro je Führerscheinbewerber. Damit solle der drohende Mangel an Fahrern für größere Feuerwehrfahrzeuge verhindert werden. Gleichzeitig werde so das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrleute gestärkt. Die neue Richtlinie soll am 12. März in Kraft treten.
Der Thüringer Feuerwehrverband begrüßte die Ankündigung des Innenministeriums. Verbandschef Lars Oschmann sagte, damit werde ein aktiver Beitrag geleistet, um das Ehrenamt in der Feuerwehr attraktiver zu machen und die Probleme im Brand- und Katastrophenschutz sinnvoll zu bekämpfen. Gleichzeitig rief der Verbandschef die Kommunen und Landkreise auf, jetzt auch ihren Beitrag zu leisten, um die Finanzierung der Feuerwehrführerscheine sicherzustellen.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Fiedler begrüßte die neue Richtlinie. Damit werde eine alte Forderung der der CDU-Landtagsfraktion erfüllt. Von ehrenamtlich Tätigen könne nicht verlangt werden, die Kosten für die benötigten Führerscheine allein zu tragen. In der Vergangenheit habe es bei Freiwilligen Feuerwehren immer wieder Probleme gegeben, weil Fahrer für Löschfahrzeuge fehlten. Dies habe den Brandschutz behindert. Die Förderung komme der öffentlichen Sicherheit im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zugute. Der SPD-Innenexperte Heiko Gentzel nannte die Entscheidung des Innenministeriums einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Freiwilligen Feuerwehren. Mit der Feuerwehrrente und dem neuen Feuerwehrführerschein sei Thüringen besser aufgestellt, als die meisten anderen Bundesländer. Gentzel erinnerte daran, dass die Idee für den Feuerwehrführerschein von der SPD-Fraktion ausgegangen sei.
Nach Änderung des Führerscheinrechts der Europäischen Union im Jahre 1999 war es nicht mehr wie bisher zulässig, Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein zu fahren. Nur wer bis 1999 seinen Pkw-Führerschein erworben hatte, konnte weiter Löschfahrzeuge fahren. Die neue Regelung sieht keine Beschränkungen auf bestimmte Lkw-Fahrberechtigungen nach Fahrzeug-Gewichtsklassen vor.
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