Hintergrund : "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren"
Chippflicht für alle Hunde
Alle Hunde müssen "gechippt" sein, verantwortlich dafür ist der Halter - er muss auch die Kosten dafür tragen. Die Daten des Chips müssen der zuständigen Behörde vom Halter gemeldet werden. Dazu reicht in der Regel auch die Vorlage eines aktuellen EU-Heimtierausweises.
Hat der Hund bereits einen Chip, ist neues Chippen nicht nötig, wenn der bereits implantierte Mikrochip bestimmten Standards entspricht. Sie können Ihren Tierarzt fragen, ob der Ihrem Hund implantierte Chip den Anforderungen genügt.
Das Chippen des Hundes ist innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachzuweisen, also bis zum 1. März 2012. Hat ein Hund bereits einen Chip aufgrund der Regelung der alten Thüringer Gefahren-Hundeverordnung und wurde dies der entsprechenden Behörde bereits gemeldet, ist kein neuer Nachweis nötig.
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