Hintergrund : Was ein Landrat in Thüringen macht
Der Landrat ist der oberste Beamte eines Landkreises. Als Leiter der Kreisverwaltung, dem Landratsamt, ist er Teil der ausführenden Gewalt. Die Bürger eines Landkreises wählen den Landrat direkt für die Dauer von sechs Jahren. Er wird damit Beamter auf Zeit.
Der Landrat leitet die Geschäfte des Kreises. Er vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse. Als Leiter des Landratsamts nimmt er zudem die Aufgaben als untere staatliche Behörde wahr.
Dazu gehören zum einen eigene unmittelbare Angelegenheiten des Kreises, wie beispielsweise die Gemeindeaufsicht, Schulträgerschaft, Abfallentsorgung sowie die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Zum anderen zählen dazu Aufgaben, die dem Landkreis vom Bund oder anderen staatlichen Institutionen übertragen wurden. Das sind beispielsweise die Ausführung von Bundesgesetzen, die untere Bauaufsicht, die Umweltbehörde, Gewerbeangelegenheiten, die Vergabe von Führerscheinen, Kfz-Zulassungen und das Straßenverkehrsrecht.
Neben den Städten und Gemeinden betreibt auch der Landkreis öffentliche Schulen. Er trägt die Kosten der Schule und ist häufig auch Besitzer des Schulgebäudes. Diese Schulträgerschaft des Kreises wird durch den Landrat beaufsichtigt. Ausgenommen davon sind die Kosten für das Lehrpersonal. Sie werden vom Land getragen.
Die Kreisverwaltung organisiert zudem die Abfallentsorgung. Sie ist verpflichtet, die im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle verwerten oder beseitigen zu lassen. Das Landratsamt arbeitet dabei häufig eng mit den Städten und Gemeinden zusammen. Mit der eigentlichen Entsorgung werden oft private Unternehmen beauftragt.
Neben den sogenannten Pflichtaufgaben haben viele Landkreise in Thüringen auch freiwillige Aufgaben übernommen. Dazu gehört beispielsweise die Trägerschaft oder Mitfinanzierung von Kultureinrichtungen wie Theatern oder ein Engagement als Gesellschafter von Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der Wirtschaft, etwa von Existenzgründerzentren oder - wie im Altenburger Land - eines Flugplatzes.
