Kommunalwahlen

Nachspiel : Bisher sechs Kommunalwahlen angefochten

Der Kommunalwahlkampf war mancherorts durchaus heftig, und nach der Wahl sind noch nicht alle Schlachten geschlagen. Nach dem 22. April und den Stichwahlen am 6. Mai beginnt nun für einige Kommunen und Kreise eine dritte Runde - die der Wahlanfechtung.

Eine Wahlurne.
Noch nicht alle Wahlen sind endgültig.

Sechs der Kommunalwahlen in Kreisen und kreisfreien Städten sind bisher angefochten worden: Landratswahlen im Saale-Holzland-Kreis, im Landkreis Greiz und im Unstrut-Hainich-Kreis sowie die Bürgermeister-Wahlen in Zeulenroda-Triebes, Gera und Greiz. Da dies bis zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ergebnisse in den Amtsblättern möglich ist, könnte es kommende Woche noch weitere geben.

Laut Landesverwaltungsamt geht es in Greiz und im Unstrut-Hainich-Kreis um Vorwürfe unzulässiger Wahlwerbung. In Gera habe die NPD die Wahl angefochten, weil der Wahlausschuss ihren Kandidaten nicht zugelassen hatte. Der Anfechtungsgrund einer Einzelbewerberin im Saale-Holzland-Kreis wurde nicht bekannt.

Nicht beim Landesverwaltungsamt landen Einsprüche gegen Wahlen in kreisangehörigen Städten. Über sie entscheidet die Kommunalaufsicht beim Landkreis. In der Regel dauert es einige Wochen bis zu Entscheidungen über mögliche Verstöße gegen Kommunalwahlgesetz oder Kommunalwahlordnung. Eine Anfechtung kann zurückgewiesen, das Wahlergebnis berichtigt oder die Wahl für ungültig erklärt werden, wogegen dann wiederum Klage vor den Verwaltungsgerichten möglich ist.

Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2012, 17:48 Uhr

1. Dschingis Khan:
Mich verwunderts nicht... Gibt es denn Beispiele in Thüringen, wo eine solche Anfechtung schon einmal gelungen ist?
19.05.2012
18:10 Uhr

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