Ladenöffnung im Einzelhandel : Gewerkschaften verteidigen freie Sonnabende
Die im Dezember vom Landtag beschlossenen neuen Regelungen zur Ladenöffnung in Thüringen sorgen weiter für heftige Debatten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wiesen am Freitag Kritik der Arbeitgeber an der Verpflichtung zurück, Beschäftigten im Einzelhandel mindestens zwei freie Sonnabende im Monat zu gewähren. Diese Regelung berücksichtigte die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien, erklärten die Gewerkschaften. Außerdem seien wirtschaftliche und betriebliche Interessen dem Schutz der Arbeitnehmer unterzuordnen.
Die Regelung mit zwei freien Sonnabenden führe außerdem dazu, dass kein Einzelhändler wirkliche wirtschaftliche Vorteile habe und somit auch die Konkurrenz über Arbeitszeiten der Beschäftigten ausgeschlossen werde. Die Befürchtungen des Handels, provisionsabhängig bezahlte Mitarbeiter könnten dadurch Einkommen verlieren, lassen die Gewerkschaften nicht gelten. Sie forderten die Arbeitgeber auf, stattdessen "in die Tarifbindung zu gehen, um einen stabilen Lohn zu bieten". Ausnahmen solle es nur für Beschäftigte geben, die ausschließlich an Sonnabenden arbeiten.
Die FDP forderte, die umstrittenen Teile des Gesetzes auszusetzen. Es "produziert nur Verlierer", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Thomas Kemmerich. Der Thüringer Einzelhandelsverband und die IHK Erfurt hatten kritisiert, dass das neue Gesetz die Vereinbarungen der Tarifpartner aushebele und nachteilig für Arbeitgeber und Beschäftigte sei.

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.