"Topf & Söhne"
Hausbesetzer müssen Immobilie räumen
Das Landgericht Erfurt hat Hausbesetzer auf dem ehemaligen Fabrikgelände von "Topf & Söhne" zur sofortigen Räumung der Immobilie verurteilt. Die Entscheidung sei vorläufig vollstreckbar, auch wenn gegen das Urteil noch Berufung beim Oberlandsgericht möglich sei, entschied eine Zivilkammer am Freitag.
Die Hausbesetzer streiten seit längerem mit dem Besitzer der Immobilie, einer Firma aus Mühlhausen. Das Unternehmen hatte das Gelände im Jahr 2007 übernommen, die Hausbesetzer seither geduldet. Nun will es auf dem Gelände Büros und Wohnungen errichten. Außerdem ist eine Gedenkstätte zur Erinnerung daran geplant, dass die Firma Topf & Söhne während der NS-Zeit Verbrennungsöfen für Konzentrationslager gebaut hat.
Das Gericht widersprach dem Argument der Beklagten, dass sie gar nicht die eigentlichen Hausbesetzer seien. Zwar hätten sie andere Wohnadressen. Dennoch seien Verträge für Strom und Wasser abgeschlossen worden. Einer der Beklagten trete außerdem gegenüber der Stadtverwaltung als Ansprechpartner für Fragen der Müllentsorgung auf.
Der Anwalt des Immobilienbesitzers kündigte nach der Urteilsverkündung erneute Gespräche mit den Besetzern und Unterstützung bei Auszügen an. Zunächst müsse die für Anfang kommender Woche erwartete schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.
Die Anwältin der Besetzer erklärte, sie wolle eine Berufung gegen das Urteil prüfen.
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Erfurter Hausbesetzer dürfen gewaltsam geräumt werden
Zuletzt aktualisiert: 03. April 2009, 17:09 Uhr
