Mitte/West-Thüringen

Spielsucht : Innenministerium nimmt Erfurter Casino unter die Lupe

Das Thüringer Innenministerium prüft, ob das Spielcasino in Erfurt gegen das Glückspielgesetz verstoßen hat. Es sei zu klären, ob die Spielbank ihre gesetzlichen Pflichten zum Spielerschutz eingehalten habe, sagte Sprecher Thomas Mau dem MDR THÜRINGEN. Hintergrund ist der laufende Prozess vor dem Landgericht Erfurt gegen einen ehemaligen Herstellungsleiter des Kinderkanals.

Casino soll Spielsucht vorbeugen

Ein Besucher des Casinos Erfurt an den Spielautomaten
Ein Besucher des Casinos Erfurt an den Spielautomaten

Die Spielbank ist im Rahmen ihres so genannten Sozialkonzeptes verpflichtet, auffällige Spieler anzusprechen und deren Suchtgefährdung zu prüfen. Sie hat sogar die Pflicht, einer Spielsucht vorzubeugen. Für den Fall, dass der Betreiber der Spielbank das nicht tut, kann die Aufsichtsbehörde je nach Schwere des Verstoßes Sanktionen erlassen. Dazu zählen die Forderung nach personellen Konsequenzen oder Geldbußen bis zu 250.000 Euro. Im Extremfall kann die Aufsichtsbehörde einem Spielbank-Betreiber auch die Erlaubnis entziehen.

Lutz Wieding von der Geschäftsführung der Westdeutschen Spielbanken GmbH sagte dem MDR, für das Einhalten der Sozialkonzepte seien die Spielbanken vor Ort verantwortlich. Westspiel werde den Prozess in Erfurt abwarten, um "dann gegebenenfalls Lücken im Sozialkonzept aufzuarbeiten".

Hausverbot als extremstes Mittel

Mitarbeiter und Aufsichtsbeamte des Erfurter Casinos hatten sich in dem Prozess gegen den Herstellungsleiter zu Richtlinien im Umgang mit möglicherweise spielsüchtigen Gästen geäußert. Danach sollen die Beschäftigten des Casinos auf Anzeichen wie häufige Besuche, nachlässige Kleidung, Fluchen vor dem Spielautomaten oder aggressives Verhalten gegenüber dem Personal achten. In solchen Fällen sei die Leitung des Hauses gehalten, mit dem Betroffenen das Gespräch zu suchen und auf Therapieangebote hinzuweisen. Als extremstes Mittel gibt es die Möglichkeit eines Hausverbots für den Gast - um das dieser aber auch selbst bitten kann.

Zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2011, 20:53 Uhr

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