Mitte/West-Thüringen

Millionenbetrug beim KiKA : Weiteres Jahr Haft für Ex-Herstellungsleiter

Wegen Millionenbetrugs zulasten des Kinderkanals KiKA ist der ehemalige Herstellungsleiter des Senders vom Landgericht Erfurt zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den 45-jährigen Marco K. am Montag erneut der Untreue und Bestechlichkeit für schuldig. In dem Prozess ging es um überhöhte Rechnungen, durch die dem KiKA im Zeitraum von 2006 bis 2010 ein Schaden von 1,5 Millionen Euro entstanden ist. In das Urteil floss ein erstes Urteil gegen K. vom Juli 2011 wegen gleicher Delikte über fünf Jahre und drei Monate ein. Damit liegt die Gesamtstrafe für K. wegen des Millionenbetrugs bei sechs Jahren und drei Monaten.

Dem Angeklagten Marco K. (M) werden im Landgericht in Erfurt von einem Justizbeamten die Handschellen zur Verhandlung abgenommen
Marco K. soll den zweiten Angeklagten zu Scheinrechnungen veranlasst haben.

Zum Auftakt des inzwischen dritten Prozesses zum Betrugsskandal beim KiKA hatten K. und der ebenfalls angeklagte Geschäftsführer und Gesellschafter einer Produktionsfirma Klaus-Peter E. Geständnisse abgelegt. Sie räumten ein, gemeinsame Sache gemacht zu haben. E. stellte nach vorheriger Vereinbarung mit dem Herstellungsleiter überhöhte oder verfälschte Rechnungen an den Sender, ohne dass für den Zuschlag Leistungen erbracht worden waren. Die Initiative zu diesen Betrügereien ging vom Herstellungsleiter aus.

K. erklärte am Montag, er habe mit dem Geld seine Schulden begleichen und zudem seine Spielsucht finanzieren wollen. Außerdem habe er Finanzierungslücken bei anderen Produktionen ausgeglichen. E. entschuldigte sich für seine Taten und sagte, irgendwann sei dieses Handeln für ihn zur Normalität geworden. Die Absprachen dazu seien stets in persönlicher Atmosphäre erfolgt, etwa beim Besuch von Fußballspielen. Dabei habe ihm K. vorgeschlagen, höhere Geldbeträge in Rechnungen zu stellen, als tatsächlich an Leistungen erbracht wurde. Zudem seien auch private Gelder an den Herstellungsleiter etwa für Fußballtickets geflossen. E. wurde am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zwei Verfahren abgeschlossen

Der Mitangeklagte Klaus-Peter E. (r) spricht im Landgericht in Erfurt vor der Verhandlung mit seinem Rechtsanwalt
Wegen der fingierten Rechnungen waren dem KiKA 1,5 Millionen Euro Schaden entstanden.

Marco K. war im Juli 2011 wegen Bestechlichkeit und Untreue in 48 Fällen verurteilt worden. Er hatte einer Berliner Produktionsfirma fingierte Rechnungen ausgestellt. Dem KiKA war dadurch ein Schaden von 4,6 Millionen Euro entstanden. Mit einem Teil des Geldes hatte er seine Spielsucht und seinen gehobenen Lebensstil finanziert. In einem zweiten Verfahren im Februar war dann der ehemalige Geschäftsführer der Berliner Firma wegen Beihilfe zur Untreue und Bestechung in 48 Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe - ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt worden.

In den beiden Prozessen, die ebenfalls am Landgericht Erfurt geführt worden waren, ging es nur um Fälle aus den Jahren 2005 bis 2010. Ermitlungen hatten aber ergeben, dass die Betrügereien schon im Jahr 2002 begonnen hatten. Insgesamt war dem KiKA dadurch ein Schaden von 8,2 Millionen Euro entstanden. Alle vor 2005 begangenen Taten sind jedoch bereits verjährt.

Weitere Ermittlungen laufen

Für die Staatsanwaltschaft endet jedoch auch mit dem dritten Verfahren die KiKA-Betrugsaffäre noch nicht. Den Angaben zufolge laufen gegen weitere acht Personen noch Ermittlungen. Zudem wurde gegen einen freien Mitarbeiter des Senders wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit beim Amtsgericht Erfurt Anklage erhoben. Des Weiteren wurden vier Strafbefehle gegen Inhaber und Mitarbeiter von Firmen erlassen, die inzwischen alle rechtskräftig seien.

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2012, 22:36 Uhr

4. Erhard:
Nochmals zur Verjährung: Der Detektiv Thomas Sindermann und ich haben uns auf eine *Sicherheitsgarantie für eine Auskunft* geeinigt. Er garantiert mit dem Faktor Hundert, auf den von mir hinterlegten Betrag von 2,5 Tsd. DM, dass seine Auskunft richtig ist. Die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages wurde unter anderem von dem Rechtsanwalt seines Vertrauens -Lothar de Maiziére- bestätigt. Normale Menschen wissen, was das heißt. Zur Erklärung für Überstudierte: Falls seine Auskunft richtig ist, kann sich Herr Th. S. den Betrag von 2,5 Tsd. DM behalten. Und, wenn er mir eine falsche Auskunft gegeben haben sollte, muss er an mich das Hundertfache also 250 Tsd. DM (jetzt 127,8 Tsd. Euro) zahlen. Gerichtsprotokollfälscher, Strafvereiteler, Hehler und Totschweiger behaupten, dass die Forderung verjährt sei. Alle wissen hingegen, dass die Verjährung noch gar nicht begonnen hat. Weil der betreffende Beweis noch nicht offen gelegt wurde.
27.08.2012
18:32 Uhr
3. Erhard:
*Verjährung* ist immer das Problem! Nur wer bestimmt, wann eine Verjährung beginnt und wann eine endet? Wenn es das geschriebene Gesetz bestimmt, dann ist es ja gut. Doch, wenn es ein befangener Richter tut, dann ist es natürlich weniger gut. Im Jahre 1995 wurde der Justizminister von Sachsen wegen Verdacht auf Falschbeurkundung im Amt angezeigt. Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt, weil kein Anfangsverdacht bestünde. Obwohl das Basisverhandlungsprotokoll und das Vergleichsprotokoll nicht identisch waren. Später wurde das Verfahren aufgrund einer erneuten Anzeige wegen Verjährung eingestellt.
27.08.2012
17:31 Uhr
2. Erhard:
Leider habe ich nicht das Geld, dass ich mir selbst als Prozessbeobachter von diesem Verfahren ein Bild machen kann. Eine Beschreibung von Dritten >z. B. Journalisten< ist immer wie *Stille Post*. Gut bzw. besser ist es, wenn man die Worte des Anklägers bzw. des Verteidigers bzw. des Richters bzw. der Betroffenen im Originalton hören kann.
27.08.2012
17:05 Uhr
1. Jakob:
Ich bin auf das Strafmaß sehr gespannt! Schaden für den Sender bzw. mdr, bzw. Steuerzahler = 1,5 Millionen Euro. Das ist schon eine ganz schöne Menge! Ich habe die Medien darüber informiert, dass der >Sä. LT< in den Jahren 1995, 2009 und 2010 die öffentlichkeit mit gefälschten Gerichtsprotokollen getäuscht haben soll. Siehe: Facebook. Ob das tatsächlich so ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass diese schwerwiegende Anschuldigung immer noch unaufgeklärt im Raum steht.
27.08.2012
10:53 Uhr

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