Mitte/West-Thüringen

Erfurt : Dauer-Schwarzfahrer muss ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat in Erfurt einen per Haftbefehl gesuchten Schwarzfahrer gefasst. Der 24-Jährige ging den Beamten am Sonnabend bei einer Kontrolle ins Netz. Er war mehr als vierzig Mal ohne Fahrkarte im Zug ertappt und bereits zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt worden. Die Summe hatte er aber nicht bezahlt. Nun muss der junge Mann ersatzweise 212 Tage ins Gefängnis.

Thüringen will vorerst keine härteren Strafen

Verschiedene Wochenkarten und Einzelfahrscheine der EVAG
Schwarzfahrer verursachen einen hohen finanziellen Schaden.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte sich Ende Januar dafür ausgesprochen, härter gegen Schwarzfahrer vorzugehen. Um Wiederholungstäter abzuschrecken, sollten etwa höhere Bußgelder verhängt werden. Statt bislang 40 müssten es 60 Euro sein.

Das Thüringer Verkehrsministerium sieht in der Angelegenheit jedoch keinen schnellen Handlungsbedarf. Zunächst müsse geklärt werden, ob höhere Strafen tatsächlich mehr abschreckten.

Nach Angaben des Verkehrsverbandes liegt die Schwarzfahrer-Quote bundesweit bei rund 3,5 Prozent. Dadurch entgingen den Nahverkehrsunternehmen jährlich bis zu 250 Millionen Euro.

Zuletzt aktualisiert: 06. Februar 2012, 13:54 Uhr

11. Bürger:
Zum Kommander und zum Rechtschreiber,was regt ihr euch hier auf der Website so auf, denkt doch bitte an eure Gesundheit. Da hilft wahrscheinlich kein Arzt oder Apotheker mehr ! An eure Stelle würde ich die Bälle ganz flach halten und euer scheinheiliges Palaver, interessiert keinen und niemanden in der Welt. Die letzten beiden Schreiben sehen ja künstlicher aus, als mein heutiger Kantinen- Nachtisch. Zur MDR-Redaktion, danke und ein weiter so, wie immer! Ein schönes Wochenende und schön ruhig bleiben ist die beste Medizin !
07.02.2012
13:34 Uhr
10. Kommentierer:
Danke HeinzK um Ihre Sorge, aber diese ist unbegründet. Mir geht es darum, dass der MDR -anders als RTL oder Bild- einen gesetzlichen Auftrag hat und die Redakteure dennoch ständig rechtliche Begriffe vollkommen durcheinanderhauen und somit mehr "Bildung" wie bei den Herrschaften 7 und 8 produzieren... Inhaltlich ist der Stuß ohnehin nicht zu kommentieren...
07.02.2012
11:28 Uhr
9. heinzK:
Es ist schon erstaunlich, wie Leute, die der deutschen Rechtschreibung nur rudimentär mächtig sind, die Journalisten des MDR kritisieren. An der Stelle dieser "Kritiker" würde ich, um mich nicht selbst zu blamieren, meine Kommentare auf Fehler überprüfen, bevor ich sie abschicke.
07.02.2012
09:01 Uhr
8. Graf Meyer:
Schlimm! Der Schwarzfahrer hat keinem Menschen direkt geschadet. Auch dem Unternehmen ist kein wirklich nachweisbarer Schaden durch die unentgeltliche Mitfahrt entstanden. Es handelt sich daher nur um eine Art Ungehorsam. In der Regel wird, wer sich das Fahren leisten kann, dies auch Bezahlen, daher nehme ich an, handelte es sich bei dem Bestraften um einen Menschen, der nicht genug Geld zum Fahren hatte. Seine Bestrafung ist also eher ein als abschreckend geltendes Zeichen an andere, nicht in ebensolchen Ungehorsam zu verfallen. Einen Menschen 212 Tage zur Abschreckung einzusperren, das ist Niveau einer vergangenen Zeit. In Anbetracht dieser immensen Strafe auch noch zu fordern, dass die Strafen erhöht werden, ist erschreckend und zu kritisieren.
06.02.2012
19:39 Uhr
7. Wäre schön wenn man mit Schwerkriminellen auch mal so umgehen würde.:
Was soll hier diese Diskussion wie sich die 40 Euro korrekt bezeichnen? Das hat doch mit dem Thema nichts zu tun. Typisch deutsch. @Kommentierer: "Erschleichen von Leistungen" kann man nahezu sämtlichen sog. Politikern vorwerfen die vom Steuervieh leben wie die Maden im Speck, wann wird diese Straftat mal vor Gericht gebracht?
06.02.2012
18:32 Uhr
6. Kommentierer:
@ Redaktion: Schön, dass ihr die Kommentare lest und änderungswillig seid. Unschön, wenns wieder falsch ist... Bußgelder sind wieder etwas anderes und werden mit Sicherheit nicht von einem Verkehrsunternehmen ausgesprochen... (erhötes Beförderungsentgeld - siehe auch auf jedem Aushang in Bus, Tram etc...) Genau so einen inhaltlichen Mist habe ich vorhin gemeint.
06.02.2012
14:36 Uhr
5. Kommentierer:
@Marcel: [...] Es ist vollkommen egal, wo der Betroffene "schwarz fuhr". Die Straftat lautet jedesmal "Erschleichen von Leistungen" und bei der Ber�cksichtigung der Straffestlegung durch das Gericht ist egal ob es in der S-Bahn, Tram, dem Bus oder ICE stattfand... ganz im Unterschied zu dem erh�hten Bef�rderungsentgeld (40 bzw. 60 Euro) was an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu zahlen ist. |[Anmerkung der MDR.DE-Redaktion: Erster Satz wegen Beleidigung entfernt]
06.02.2012
14:24 Uhr
4. MDR.DE-Redaktion:
@Marcel: In welchen Fahrzeugen der junge Mann im Einzelnen ohne Ticket fuhr, ist uns nicht bekannt. Die Zahlen und der Begriff "Nahverkehrsunternehmen" stammen vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen - und stehen, wie geschrieben, in keinem direkten Zusammenhang mit dem Fall. In diesem Verband sind u.a. die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs organisiert - darunter die Erfurter Bahn GmbH, aber auch die DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG. Beides sind 100-prozentige Töchter der DB Mobility Logistics AG, die wiederum eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG ist. Viele Grüße die MDR.DE-Redaktion
06.02.2012
14:22 Uhr
3. Marcel:
Frage zur Verständlichkeit. 1te Absatz: "...mehr als vierzig Mal ohne Fahrkarte im Zug...". 3te Absatz: "...entgingen den Nahverkehrsunternehmen...". Soweit ich weiß ist die Deutsche Bahn ein Bundesunternehmen und nicht dem Nahverkehr zuzuordnen. Oder bekam er die Strafe für Straßenbahnfahren. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe und die werden (mal wieder) bei euch vermischt.
06.02.2012
13:11 Uhr
2. Kommentierer:
Die Journalisten des MDR sollten in ihrer Berichterstattung einmal korrekte Begriffe verwenden. So sind die 40 bzw. 60 Euro keine Strafe! Dies ist das erhöhte Beförderungsentgeld der Unternehmen. Eine (Geld-)Strafe legt ein Gericht fest - nach den Umständen des Einzelfalles und dem Einkommen des Angeklagten. Und das kommt schließlich zu dem erhöten Beförderungsentgeld hinzu. Gibts denn keine Fachjournalisten?? Wie oft werden Beschlagnahme und Sicherstellung, Razzia und Durchsuchung oder vorläufige Festnahme, Verhaftung oder Gewahrsamnahme durcheinandergehauen....? Es grüßt ein GEZ-Zahler...
06.02.2012
12:48 Uhr

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Schwarzfahren

Das Schwarzfahren fällt im Strafgesetzbuch unter das Delikt "Erschleichen von Leistungen" (§ 265a). Strafanzeige wird in der Regel aber nur bei Wiederholungstätern gestellt. In den meisten Fällen hat Schwarzfahren eine Geldbuße zur Folge, ein sogenanntes "erhöhtes Beförderungsentgelt" in Höhe von 40 Euro. Gegen Schwarzfahrer ermittelt die Bundespolizei, die auch für die Bahnsicherheit zuständig ist.

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