Erfurt : Prost! Gericht kippt Alkoholverbot
Das Oberverwaltungsgericht in Weimar lässt den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen in der Erfurter Innenstadt wieder zu. Das Gericht hat am Donnerstag über die Klage eines Erfurters verhandelt. Der hatte sich in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt gefühlt, weil er mit seinen Freunden nicht in der Öffentlichkeit trinken durfte. Das war von der Stadt per Verordnung unter Strafe gestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass von Menschen, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Um ein solches Verbot zu erlassen, müsse es auf Landesebene ein entsprechendes Gesetz zur Gefahrenabwehr geben. Eine solche Vorgabe existiere aber bisher nicht.
Die Stadt hatte 2008 eine Verordnung erlassen, in der öffentliches Trinken weitgehend untersagt worden war. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von 25 Euro.
