Sozialgesetzgebung : Jobcenter verliert 15-Cent-Prozess - und 600 Euro
Ein Rechtsstreit um 15 Cent kommt das Jobcenter des Unstrut-Hainich-Kreises in Mühlhausen teuer zu stehen. Das Landessozialgericht in Erfurt wies den Revisionsantrag des Jobcenters ab und verurteilte es obendrein dazu, sich mit 600 Euro an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen. Das Jobcenter sei trotz eindeutiger Rechtslage wegen 15 Cent gegen ein Urteil des Sozialgerichts Nordhausen in Berufung gegangen, teilte das Landessozialgericht am Montag mit.
Die Vorgeschichte: Eine Personengemeinschaft von Hartz-IV-Empfängern hatte vor dem Nordhäuser Gericht auf höhere Sozialleistungen geklagt. Unter anderem ging es um die Frage, ob Leistungen ab 50 Cent aufzurunden sind. In dieser Frage war die klagende Personengemeinschaft erfolgreich, in allen anderen Punkten wurde die Klage abgewiesen.
Doch das Mühlhäuser Jobcenter mochte sich damit nicht abfinden und rief die nächsthöhere Instanz an - eben das Landessozialgericht. Die Erfurter Richter wiesen nicht nur den Revisionsantrag ab, sondern brummten dem Jobcenter auch "Missbräuchlichkeitskosten" von 600 Euro auf. Diese Strafzahlung sei wegen der eindeutigen Rechtslage und der geringen wirtschaftlichen Bedeutung des Falls angemessen.
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