Landgericht Mühlhausen : Fünf Jahre Haft nach Messerattacke auf Vater
Nach einer Messerattacke gegen seinen Vater ist ein 24-Jähriger aus Mühlhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das örtliche Landgericht befand ihn des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Damit blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von fünfeinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung hatte eine Strafe unter fünf Jahren gefordert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Nach Ansicht des Gerichts war der junge Mann im Januar 2011 mit Tötungsabsicht in die Wohnung seiner Eltern gegangen und hatte unvermittelt zugestochen. 15 Messerstiche trafen den schlafenden Vater vor allem im Oberkörper und im Gesicht. Zwei Stiche in Oberarm und Wange waren nur knapp an lebenswichtigen Schlagadern vorbeigegangen. Das 56-jährige Opfer ist heute erwerbsunfähig. Laut einem Gutachten war der Täter wegen einer Psychose, ausgelöst durch Drogen, bei der Messerattacke vermindert schuldfähig. Der geständige 24-Jährige hatte unmittelbar nach der Tat und im Prozess angegeben, von einer Stimme aufgefordert worden zu sein, den Vater zu töten.
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