Nord-Thüringen

Tödlicher Streit in Wiehe : Bundesgerichtshof kassiert Urteil gegen Todesschützen

Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine Frau in Wiehe im April 2011 muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Revisionsverhandlung entschieden. Die Revision war von dem inzwischen 64 Jahre alten Täter beantragt worden. Der Mann war vom Landgericht Mühlhausen im November 2011 wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Ex-Frau im Streit erschossen.

Ein Wohnhaus in Wiehe
Das Haus in Wiehe im Kyffhäuserkreis, in dem die Tat im April 2011 verübt wurde.

Die Richter in Karlsruhe bestätigten zwar die Feststellungen des Mühlhäuser Gerichts hinsichtlich des Tathergangs, hoben aber dessen Einschätzung der Schuldfähigkeit des Täters auf. Das Landgericht hatte eine verminderte Schuldfähigkeit erkannt und zur Begründung auf eine Hirnschädigung des Mannes, seinen Alkoholkonsum vor der Tat sowie die Streitsituation verwiesen. Der Bundesgerichtshof rügte diese Einschätzung und verlangte, die Gefährlichkeit des Mannes für die Allgemeinheit und eine Unterbringung im Maßregelvollzug zu prüfen. Das Gericht in Mühlhausen hatte ihn als ungefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt und eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung abgelehnt.

Der Mann hatte mit seiner damals 61 Jahre alten Ex-Frau trotz Scheidung im selben Haus gewohnt. Nach einem Streit mit ihr schoss er mit einem Revolver aus kürzester Entfernung zweimal auf sie. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte er Revision eingelegt, um ein geringeres Strafmaß zu erreichen. Der neue Prozess findet ab 21. Januar 2013 vor dem Landgericht Mühlhausen statt.

Zuletzt aktualisiert: 28. Dezember 2012, 15:17 Uhr

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