Nord-Thüringen

Tödlicher Streit in Wiehe : Landgericht bestätigt Urteil

Für den tödlichen Schuss auf seine Frau hat das Landgericht Mühlhausen die siebenjährige Haftstrafe gegen einen 65-Jährigen im Revisionsprozess bestätigt. Die Kammer sah es am Dienstag in ihrer Urteilsverkündung als erwiesen an, dass der Hobbyjäger seine 61 Jahre alte Ex-Frau im April 2011 nach einem Streit bewusst mit einem Revolver erschoss, nachdem er ihr zuvor bereits in die Schulter geschossen hatte. "Es ging ihm darum, einen Schlussstrich unter die Beziehung zu setzen. Er wusste, was er tat", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schuppner in der Urteilsbegründung.

Keine Gefahr für die Allgemeinheit

Ein Wohnhaus in Wiehe
Die Tat ereignete sich im gemeinsamen Wohnhaus.

Das Gericht ging aufgrund seiner alkoholbedingten Enthemmung und seiner hirnorganischen Schädigung von verminderter Schuldfähigkeit aus. Eine Gefahr für die Allgemeinheit schloss das Gericht indes aus und lehnte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ab. Demnach sei er trotz seiner Erkrankung und seines Alkoholgenusses nicht allgemeingefährlich, weil er außerhalb der 30-jährigen Beziehung zur Getöteten nie auffällig geworden sei. Seine Aggressionen hätten sich lediglich auf seine Ex-Frau bezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Ihrer Auffassung nach kann der Angeklagte unter Alkoholeinfluss für die Allgemeinheit gefährlich sein. Die Verteidigung hatte auf einen minder schweren Fall des Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Sie hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe beantragt.

Im Prozess hatte der Angeklagte angegeben, sich nicht genau an die Tat erinnern zu können. Er habe seine Frau geliebt. Zugleich äußerte er erneut sein Bedauern. Das Landgericht Mühlhausen hatte den Jäger im November 2011 wegen Totschlagszu sieben Jahren Haft verurteilt. Dabei war es aufgrund der Erkrankung und des erheblichen Alkoholkonsums von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen. Der Mann hatte Revision beantragt, um ein geringeres Strafmaß zu erreichen.

Zuletzt aktualisiert: 29. Januar 2013, 19:16 Uhr

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