Keine Infos über Aktionen gegen Linke : Verfassungsschutz widerspricht Ex-V-Mann Trinkaus
Der Thüringer Verfassungsschutz hat der Darstellung seines ehemaligen V-Mannes Kai-Uwe Trinkaus widersprochen, von ihm über Aktionen gegen die Partei Die Linke und andere Aktivitäten informiert worden zu sein und diese unterstützt zu haben. Dem Landesamt sei die Einschleusung eines Spitzels durch den damaligen NPD-Funktionär Trinkaus bei der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag im Jahr 2007 "im Vorhinein nicht bekannt" gewesen, erklärte die Behörde am Donnerstag.
Die Behauptung, Trinkaus habe die Aktion mit Wissen seines V-Mann-Führers vorgenommen, entbehre jeder Grundlage. Man habe ihm hingegen "deutlich erklärt, dass Informationen über Organisationen, die nicht unter den Beobachtungsauftrag des TfLV fallen, von der Behörde ausdrücklich nicht angenommen werden". Informationsaufträge an Trinkaus hätten sich ausdrücklich auf den Bereich Rechtsextremismus gerichtet.
Trinkaus habe vom Verfassungsschutz auch keine Liste mit den Namen von elf mutmaßlich linksextremistischen Gewalttätern zur Einsicht erhalten. Die Namen waren im Oktober 2007 auf der Website der Erfurter NPD veröffentlicht worden. Trinkaus hatte dem MDR erklärt, er habe diese Informationen vom Verfassungsschutz bekommen.
Rund 14.700 Euro an Trinkaus gezahlt
Als unglaubhaft bezeichnete die Behörde auch die Aussage des ehemaligen Chefs des NPD-Kreisverbandes Erfurt-Sömmerda, er habe mit dem vom Verfassungsschutz erhaltenen Geld den Druck der NPD-Zeitung "Bürgerstimme" und ein NPD-Bürgerbüro finanziert. "Aktenkundig ist vielmehr die Äußerung des Herrn T., die Gelder auf Grund seiner Privatinsolvenz für seinen Lebensunterhalt zu benötigen", heißt es in der Mitteilung des Amtes.
Laut Verfassungsschutz erhielt Trinkaus für seine Informationen insgesamt rund 14.700 Euro - etwa 7.000 in der Phase seiner Erprobung und weitere rund 7.700 in der Phase als V-Mann. Die letzte Zahlung über 1.500 Euro habe er beim sogenannten Abschalt-Treffen am 5. September 2007 bekommen.
Zum Zustandekommen der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten erklärte die Behörde, Trinkaus habe am 31. Mai 2006 erstmals Kontakt mit dem Verfassungsschutz aufgenommen. Nach einer mehrmonatigen Erprobungsphase sei er am 8. März 2007 als V-Mann verpflichtet worden. Insgesamt habe es 41 Treffen mit ihm gegeben. Nach seiner Abschaltung hätten noch zwei sogenannte Nachsorgetreffen stattgefunden, bei denen Trinkaus aber kein Geld erhalten habe.
Zweifel an der Zuverlässigkeit des V-Mannes
Als Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit nannte die Behörde Bemühungen des damaligen NPD-Mannes, "sich bei einer weiteren Verfassungsschutzbehörde als Hinweisgeber anzudienen" sowie "sonstige Zweifel an seiner Zuverlässigkeit". Wie die Behörde weiter erklärte, suchte Trinkaus im Jahr 2009 zu zwei weiteren Verfassungsschutzbehörden Kontakt, um dort seine Dienste anzubieten. Diese Versuche seien aber erfolglos geblieben. Gleiches gelte auch für seine Versuche, die VM-Tätigkeit für den Thüringer Verfassungsschutz fortzusetzen. Zuletzt habe sich Trinkaus am 19. Oktober 2012 telefonisch an die Thüringer Behörde gewandt und die Sorge geäußert, im Zusammenhang mit der Aktenübermittlung des Amtes an die NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene enttarnt zu werden.
Kein Trinkaus-Material in Unterlagen für NPD-Verbotsverfahren
In seiner Erklärung betont das Landesamt, dass die Materialsammlung für das am 5. Dezember von den Innenministern der Länder und des Bundes beschlossene Verbotsverfahren gegen die NPD keine Beweissachverhalte beinhalte, "die Kai-Uwe T. als Verfasser zuzurechnen oder von ihm als Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Erfurt-Sömmerda initiiert worden sind". Sachverhalte, die auf den Kreisverband zurückgehen, stammten nicht aus dem Zeitraum des V-Mann-Einsatzes von Trinkaus.
Die Behörde kündigte weiter an, der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Thüringer Landtages einen detaillierten Bericht zu dem Vorgang vorzulegen. Darüber hinaus stehe die VM-Akte sowohl der PKK als auch dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages für Einsichtnahmen uneingeschränkt zur Verfügung.
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