Ost-Thüringen

Altenburg : Ex-Stadtoberhaupt muss keinen Schadenersatz zahlen

Der frühere Oberbürgermeister von Altenburg, Johannes Ungvári, muss keinen Schadenersatz an die Stadt zahlen. Das Verwaltungsgericht Gera wies am Dienstag eine Schadenersatzklage der Kommune gegen das frühere Stadtoberhaupt ab. Ungvári sollte nach dem Willen der Stadt wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Bildung einer Wohnungsbaugesellschaft und der Übertragung kommunaler Wohnungen an dieses Unternehmen 1,5 Millionen Euro Schadenersatz leisten. Ein Gerichtssprecher teilte mit, die Schadenersatzforderung sei treuwidrig und verstoße gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht.

Kommune erhielt schon Geld von Bank

Bei dem Streit geht es um die Wohn- und Kommunalbau Altenburg GmbH: Das Unternehmen war im Jahr 1995 gegründet worden, um 530 Wohnungen zu sanieren. Hierfür hatte es ein Bankdarlehnen über mehrere Millionen Euro erhalten. Ungvári soll laut Anklage die Stadtwerke Altenburg veranlasst haben, eine Bürgschaft über diesen Kredit zu geben. Da das Wohnungsunternehmen finanziell in Schwierigkeiten war, wurde im Jahr 2008 ein Vergleich mit der kreditgebenden Bank geschlossen. Bei diesem Vergleich sei der Stadt Altenburg bereits ein Großteil des ihr entstandenen Schadens erstattet worden, sagte ein Gerichtssprecher dem MDR THÜRINGEN. Daher könne sie nun nicht auch noch Forderungen gegenüber dem damaligen Oberbürgermeister geltend machen.

Nach Angaben des Sprechers haben die Richter zwar auch Pflichtverletzungen seitens Ungváris festgestellt. Jedoch seien diese für den Schadenersatzanspruch nicht ursächlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte vor einigen Jahren gegen Ungvári wegen Untreue ermittelt, die Ermittlungen aber im Jahr 2009 eingestellt. Dem CDU-Politiker war vorgeworfen worden, die Bildung des Wohnungsunternehmens und die Übertragung der Wohnungen ohne Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vorgenommen zu haben. Ungvári war von 1990 bis 2000 Oberbürgermeister von Altenburg.

Zuletzt aktualisiert: 29. Januar 2013, 13:06 Uhr

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