Ost-Thüringen

Stasi-Vergangenheit : Stadtrodaer Bürgermeister darf im Amt bleiben

Der Stadtrodaer Bürgermeister Klaus Hempel (Freie Wähler) darf trotz falscher Auskunft über seine frühere Stasi-Mitarbeit im Amt bleiben. Das Verwaltungsgericht Gera gab seiner Klage gegen einen Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes in Eisenberg statt, mit dem die Wahl vom April 2012 für ungültig erklärt worden war.

Akten mit dem Aufdruck "MfS" für Ministerium für Staatssicherheit liegen in einem Archiv
Als 18-Jähriger hatte sich der Stadtrodaer Bürgermeister beim MfS verpflichtet

Die Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises hatte ihm eine arglistige Täuschung der Wähler vorgeworfen, weil er seine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR in den Wahlunterlagen verschwiegen haben soll. Das Gericht entschied nun, Hempel habe alles getan, um seine Probleme beim Beantworten dieser Frage dem Wahlausschuss darzulegen. Unter anderem hatte der Bürgermeister in einem Schreiben an den Wahlausschuss geschildert, dass er drei Jahre als Personenschützer bei der Staatssicherheit gearbeitet habe. Dass er in dem Formular die Frage nach einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für die Staatssicherheit mit "nein" beantwortet habe, sei nach einer Beratung mit der stellvertretenden Wahlleiterin geschehen.

Das Verwaltungsgericht legte für Hempel positiv aus, dass Hempel Ende März 1988 freiwillig aus dem Dienst der Staatssicherheit ausgeschieden sei. Außerdem sei Hempel bei der Verpflichtungserklärung erst 18 Jahre alt gewesen und später offen mit diesem Punkt seiner Biografie umgegangen.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Kommunalaufsicht will darüber entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2013, 21:27 Uhr

5. Frank:
Lohtar Ich habe nicht das Wahlrecht gemeint,sondern die Zulassung für so ein Amt. Ich wurde leider selbst aus diesem Grund aus dem aus dem öffentlichen Dienst entlassen
21.02.2013
15:27 Uhr
4. MDR.DE_Redaktion:
@broer: Lieber User, wir können nur Sendungen ins Netz stellen, für die auch Online-Rechte erworben wurden. Vor allem bei Sendungen, die historisches Filmmaterial nutzen, ist der nachträgliche Erwerb von Online-Rechten oft nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen MDR.DE_Redaktion
21.02.2013
10:58 Uhr
3. Lothar:
@Frank (#1): wo wir hingeraten sind? mh, meines wissens wurde niemandem aufgrund seiner ddr-vergangenheit das passive oder aktive wahlrecht aberkannt. es zwingt sie niemand diesen herrn zu wählen! übrigens wurden nicht alle ehemaligen mitarbeiter aus dem öffentlichen dienst entlassen, manche ehemaligen mitarbeiter kündigten oder starben während eines bestehenden arbeitsvertrages. aufgrund fehlender konkretisierung -ehemalige mitarbeiter ... VON WAS/WEM? - bleibt ihre aussage falsch.
20.02.2013
21:30 Uhr
2. broer:
ich versuche ca. 1 Std. lang die gestrige Sendung um 22:05 Uhr "Stasikinder" zu finden. Erfolglos. Warum finde ich die Sendung nicht? Würde mich über eine positive Nachricht freuen.
20.02.2013
18:45 Uhr
1. Frank:
Das kann doch nicht war sein Alle ehemaliegen Mitarbeiter wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen und dieser Herr wird zur Wahl zugelassen wo sind wir bloß hingeraten?????
20.02.2013
17:14 Uhr

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Hintergrund

Thüringen Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte müssen sich auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit überprüfen lassen. Einerseits müssen sie eine Selbstauskunft über eine etwaige Stasi-Mitarbeit abgeben, andererseits wird eine Auskunft beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eingeholt. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes muss eine Stasi-Tätigkeit nicht zwingend dazu führen, dass der Betreffende nicht Bürgermeister oder Landrat werden kann. Vielmehr werde eine Gesamtabwägung vorgenommen.

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