Thüringen

Nach Waffenrazzia : Verhaftete Neonazis leugnen Anschlagspläne

Die beiden am Mittwoch wegen angeblicher Anschlagspläne verhafteten Thüringer Rechtsextremisten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, Jens Wörmann, sagte, vor dem Haftrichter hätten sie jede Schuld von sich gewiesen. Die beiden 28 und 34 Jahre alten Männer werden verdächtigt, eine "schwere staatsgefährdende Gewalttat" vorbereitet zu haben. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Zu näheren Details wollten sich die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen auch am Donnerstag nicht äußern.

Am Mittwoch waren bei einer groß angelegten Polizeirazzia zehn von Rechtsextremen genutzte Immobilien in Thüringen auf illegale Waffen hin durchsucht und die beiden Männer festgenommen worden. Die sichergestellten Waffen sollen nun von Experten des Landeskriminalamtes genauer untersucht werden. Eines der durchsuchten Gebäude war das sogenannte braune Haus in Jena, einem frühreren Treffpunkt der rechten Szene. Anlass waren laut Staatsanwaltschaft Hinweise, dass dort Waffen eingemauert worden seien, um sie vor der Polizei zu verbergen. Dies habe sich aber nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft Gera am Donnerstag.

Zuletzt aktualisiert: 07. Juni 2012, 16:45 Uhr

1. Heinz Faßbender:
Wenn schon, dann wenigstens eine "staatsgefährdende Gewalttat". Oder soll das heißen, daß die Ausführung der ominösen Gewalttat von V-Leuten und der eigenen Leutschen gefährdet ist? Pseudopolitik und die übliche Verblödung durch die Behörden. Wer kann denen denn noch trauen. Staatsgefährend sind nur noch die Akteure in den Behörden selbst. Hier erwarte sofortige Verhaftung der Amts-Täter.
08.06.2012
07:21 Uhr

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Vorbereitung einer schweren staatsgefährdende Gewalttat

Laut Paragraf 89a Abschnitt 1 des Strafgesetzbuches kann die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat mit Gefängnis von einem halben bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Als schwere staatsgefährdende Straftaten werden Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme gewertet, wenn diese zu dem Zweck begangen werden, "den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben".

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