Thüringen

Sozialrecht : Thüringer Sozialgerichte weiter stark belastet

Die Zahl der Klagen an Sozialgerichten im Land ist erstmals seit Jahren nicht weiter angestiegen. Allerdings sagte Jürgen Fuchs vom Thüringer Verband der Sozialrichter dem MDR THÜRINGEN, die Zahl von rund 24.000 Klagen 2011 sei nach wie vor hoch. Im Jahr zuvor wurden demnach 25.000 gezählt.

In der Widerspruchsstelle der Agentur für Arbeit in Leipzig sichtet die Mitarbeiterin die Akten mit Widersprüchen gegen Entscheidungen der Arbeitsagentur, die zu Klagen vor dem Sozialgericht geführt haben
Die Sozialgerichte sind mit Hartz-IV-Klagen nach wie vor stark belastet.

Als Gründe für diese Stagnation nannte Fuchs unter anderem die bessere Arbeit der Behörden. Zudem seien inzwischen einige wiederkehrende Streitfragen durch höchstrichterliche Urteile oder Gesetzesänderungen geklärt worden. Etwa zwei Drittel der Klagen entfallen demnach auf die Hartz-IV-Gesetze. Zahlreiche Konfliktfälle gebe es auch immer wieder um die Rentenversicherung und die Arbeitsförderung.

Spitzenreiter in Thüringen war den Angaben zufolge mit rund 8.300 Klagen das Sozialgericht Gotha, dicht gefolgt von dem in Nordhausen, wo 8.100 Klagen gezählt wurden. Am Sozialgericht Altenburg gingen im vergangenen Jahr 4.400 neue Klagen ein, während mit nur 2.900 die wenigsten in Meiningen registriert wurden. Fuchs zufolge konnte durch zusätzliche Richter das Verhältnis der Zahl der Klagen und der Richter zuletzt doch verbessert werden. Es sei inzwischen "fast optimal".

Zuletzt aktualisiert: 21. Februar 2012, 12:30 Uhr

3. Fritz :
Ich kann meinen Vorkommentatoren nur beipflichten.Insbesondere eine Anwaltskanzlei aus Mühlhausen hält das Sozialgericht in Nordhausen in Atem.DWir haben es bisher nicht geschafft, deren sogenannte Untätigkeitsklagen, die nur dem Anwalt leicht verdientes geld bringen, den Klägern aber wenig nützen, einzudämmen. da hat die Gerichtsbarkeit versagt.
21.02.2012
16:10 Uhr
2. Dirk:
Die große Zahl dieser Fälle entsteht hauptsächlich durch Rechtsanwälte, die Betroffene dazu bringen, wegen eines Rechenfehlers im Umfang von einem Euro gegen einen Hartz-IV-Bescheid zu klagen. Denn die Kosten für Streitigkeiten vor Sozialgerichten werden in jedem Fall vom Staat getragen. Die Hauptprofiteure dieser Klagen sind Anwälte, die sich damit eine goldene Nase verdienen. Und als Steuerzahler, der mit seinen Abgaben diese Streitigkeiten und auch die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger mit finanziert, fände ich es auch besser, wenn die klagenden Bürger weniger Energie für Streitigkeiten vor Gericht und stattdessen mehr Energie für die Suche nach einer Arbeit aufbringen würden.
21.02.2012
14:34 Uhr
1. Bürger:
Die Sozialgerichte weiter stark belastet, unter der Ruprik der Steuerzahler muß die Kosten tragen, da frag ich mich, was machen eigentlich sämtliche Behörden die in dem soziale Netzwerk tätig sind richtig? Das ganze Sozialsystem müsste und könnte flexibler gestaltet werden, wenn die Diäten- und Beamtensoldempfänger intresse daran hätten. Die Wahrscheinlichkeit zur Folge könnte sein, dass diese nicht mehr in der Anzahl gebraucht würden und auch unter die Ruprik Suppenküchenempfänger auf der Straße als Obdachlose landen könnten. Bei den Qualifikationen die da vorhanden sind und zur sozialen Schikane am Bürger werden, wäre es höchste Zeit hier die Reißlaine zu ziehen und die Unfähigen auf die Straße zu setzen .
21.02.2012
13:37 Uhr

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