Urteil : Oberhof darf hauptamtlichen Bürgermeister behalten
Oberhof darf seinen hauptamtlichen Bürgermeister behalten. Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht in Meiningen. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Stadt recht. Sie hatte auf ihre Sonderrolle bestanden und dafür unter anderem die Millioneninvestitionen in den nächsten Jahren ins Feld geführt.
In seiner Begründung hob der Vorsitzende Richter die Sonderrolle der Stadt hervor, die eine Ausnahme rechtfertigte. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister könne das Amt nicht führen, ohne die Aufgaben zu vernachlässigen. Daher sei die bestehende Ausnahmeregelung zu verlängern. Vertreter des Landesverwaltungsamtes hatten vor Gericht erklärt, dass die meisten Aufgaben vom Land übernommen würden und deshalb ein ehrenamtlicher Bürgermeister ausreiche. Nach der Thüringer Kommunalordnung steht nur Kommunen ab 3.000 Einwohnern ein hauptamtlicher Bürgermeister zu. Der 1.500-Einwohner-Ort war bisher eine Ausnahme. Das Land will keine Ausnahmen mehr zulassen. Hätte sich das Landesverwaltungsamt durchgesetzt, hätten die Oberhofer am 22. April einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählen müssen.
Oberhofs Bürgermeister Thomas Schulz (Freie Wähler) zeigte sich mit der Entscheidung der Richter zufrieden. Es gehe jedoch nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um das Beste für die Stadt. Oberhof ist Thüringens bekanntester Wintersportort und pocht deshalb auf seine touristische Sonderrolle.
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