Thüringen

Datenschutz : Polizei-Diensttelefone nicht abhörsicher

Die Diensttelefone in den Thüringer Polizeidienststellen können ohne besonderen technischen Aufwand intern abgehört werden. Das berichtet die "Thüringer Allgemeine" unter Berufung auf das Innenministerium. Das Ministerium habe eingeräumt, dass die Festnetztelefone außerdem als Wanzen eingesetzt werden könnten. Die Mikrofone in den Telefonen könnten von jedem Polizeibehördenleiter und von der LKA-Abteilung interne Ermittlungen aktiviert werden, auch wenn nicht telefoniert werde. Diese Funktion sei aber marktüblich.

ein Schattenbild einer telefonierenden Frau
Wie sicher sind die Telefone in den Thüringer Polizeidienststellen?

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte, dass durch die Abhör-Funktion Polizisten überwacht werden könnten. Gewerkschaftschef Marko Grosa sagte MDR THÜRINGEN, es gebe "konkrete Indizien" dafür, dass Telefone unangekündigt abgehört würden. Das Ministerium dementierte das. "In keinem Fall sind bisher Gespräche abgehört oder mitgeschnitten worden", erklärte Ministeriumssprecher Stephan Hövelmans. Aufzeichnungen von Telefongesprächen gebe es standardmäßig nur an dafür vorgesehenen Apparaten der Polizeieinsatzzentralen, auf denen die Notrufe ankommen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse sprach laut Zeitung von einem "krassen Vorgang". Er kündigte an, nun die gesamte Landesverwaltung prüfen zu wollen. Möglicherweise müsse die Prüfung auch auf kommunale Behörden ausgeweitet werden. Auch die Personalvertretungen müssten informiert und einbezogen werden.

Linke und SPD fordern Aufklärung

Die Linke kündigte an, die interne Abhörmöglichkeit im Landtag zum Thema zu machen. Die Landesregierung solle dem Innenausschuss einen Bericht vorlegen. Es sei beunruhigend, wenn Diensttelefone der Polizei auch unangekündigt abgehört werden könnten. Brisanz hätten die jetzt bekanntgewordenen technischen Details auch angesichts mehrerer Verfahren gegen Polizisten wegen Verdachts auf Verrat von Interna. Die SPD-Landtagsfraktion forderte strenge Grenzen für eine derart umfassende Lauschmöglichkeit. Dies sei durch entsprechende Eingriffe in die Software technisch ohne weiteres möglich. Wenn vermutet werden müsse, dass das bisher nicht geschehen sei, setze sich das Innenministerium einmal mehr dem Vorwurf einer umfassenden und gesetzwidrigen Bespitzelung von Polizisten und deren Gesprächspartner aus.

Zuletzt aktualisiert: 12. Januar 2013, 15:12 Uhr

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