Thüringen

Tierhaltung in Thüringen : Neues Gesetz wird gut angenommen

Das neue "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" wird von den Thüringern weitgehend angenommen. Eine Umfrage von MDR THÜRINGEN in größeren Städten im Freistaat ergab, dass sich in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 300 Halter von gefährlichen Tieren selbst bei den Behörden gemeldet haben.

Vogelspinne auf einer Hand
Auch Vogelspinnen zählen zu den gefährlichen Tieren

Unter anderem meldeten sich in Gotha 83, in Weimar 72 Halter von gefährlichen Tieren. Nur wenige Besitzer hätten die Ordnungsämter selbst aufgespürt. So wurden beispielsweise in Arnstadt vier Halter gefährlicher Hunde zusätzlich ermittelt. In Gotha wurden zwei Tigerpythons und eine Vogelspinne erst nach Hinweisen von Bürgern angemeldet.

Die meisten Halter ließen sogenannte Kampfhunde registrieren. Allerdings wurden auch zahlreiche Würgeschlagen, Schildkröten und Vogelspinnen bei den Ordnungsämtern angemeldet. Die meisten Halter hätten den Sachkundenachweis erworben und anschließend eine Erlaubnis zur Tierhaltung erhalten. Lediglich in Eisenach, Weimar und Gera wurden die Anträge noch nicht abschließend bearbeitet. In Eisenach, Weimar, Nordhausen und Jena wurden außerdem einige Hunde ihren bisherigen Haltern entzogen. Grund waren unter anderem Beißattacken der Tiere.

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Neues Gesetz gilt seit September 2011

Das Thüringer Gesetz zum Halten gefährlicher Tiere ist im September 2011 in Kraft getreten. Es enthält unter anderem eine bis zuletzt umstrittene Liste mit vier Kampfhunderassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen dürfen nur noch mit Erlaubnis der Behörden gehalten und nicht mehr gezüchtet werden.

Für als gefährlich eingestufte Hunde muss außerdem der sogenannte Hundeführerschein nachgewiesen werden. Eingeführt wurde zudem eine Chip- und Versicherungspflicht für alle Hunde. Die Nachweise müssen selbstständig erbracht werden. Wer sein Tier nicht den Ordnungsbehörden meldet, dem drohen hohe Bußgelder.

Aber nicht nur Hundebesitzer sind von den Regelungen betroffen. Eine entsprechende Genehmigung zum Halten eines Tieres müssen unter anderem auch Schlangen-, Straußen- und Elefantenbesitzer einholen. Diese Tiere sind laut Gesetz auch gefährliche Tiere. Ihre Halter müssen einen Sachkundenachweis ablegen und eine Haftpflichtversicherung vorweisen.

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Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2012, 21:30 Uhr

1. gitte:
Es gibt keine Kampfhunde... es hängt immer davon ab, wer am anderen Ende der Leine ist - und das ist der Mensch. Einige Exoten ( Schlangen, Vogelspinnen usw.) müssen auch nicht zu Hause gehalten werden, das ist nicht artgerecht und vielleicht auch eine Gefahr... ?
11.10.2012
15:11 Uhr

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Auszug aus dem Gesetz:

§ 3 Gefährliche Tiere

(1) Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind,
2. gefährliche Hunde nach Maßgabe des Absatzes 2.

(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden,
2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests (§ 9) im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden

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