1982: "Disziplinierungsmaßnahme" - Vogel muss draußen bleiben

Als Vogel im Sommer 1982 erneut Richtung Thüringen, nach Weimar und Suhl, aufbrechen wollte, verweigerte ihm die DDR die Einreise. Gründe nannte sie nicht. Vogel war verwirrt. Er fragte bei der Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik nach, ob es sich um einen Irrtum handele, da die anderen Mitglieder der Reisegruppe Einreisevisa erhalten hätten. Die DDR blieb bei ihrer Entscheidung: Vogel dürfe nicht in die DDR. Die Bundesregierung verurteilte den Schritt "als nicht gerechtfertigten Eingriff in den innerdeutschen Reiseverkehr". Er belaste "unnötig das politische Klima". Für Vogel war es schlicht ein "Skandal".

In der bundesdeutschen Presse wurde über die Hintergründe spekuliert: Hatte den SED-Genossen Vogels Reisebericht im "Stern" nicht gefallen? Vogel schloss dies nicht aus. Aber erklären konnte er sich den Eklat nicht. Bei vorangegangenen Reisen hatte er sich schließlich stets politisch zurückgehalten. Oder wollte die SED-Spitze klarstellen, so spekulierte "Der Spiegel", "dass sie in der auf die Nato-Nachrüstung eingeschworenen Union auch weiterhin den ideologischen Erzfeind sieht"? Wenig später wollte das Magazin aber den wahren Grund ermittelt haben: Vogel habe während einer Japan-Reise die dortige Regierung aufgefordert, Erich Honecker, dessen Japan-Besuch kurz bevor stand, wieder auszuladen. Tatsächlich hatte Vogel bei seinem Japan-Besuch im Februar 1981 angesichts der Situation in Polen den japanischen Außenminister empfohlen, die Einladung an Honecker zu überdenken, falls sich die Situation in Polen und die Gefahr einer sowjetischen Intervention weiter zuspitze. Trotz dieser Äußerung hatte Vogel noch 1981 die DDR besuchen dürfen.

Wenn er [der Reisebericht im 'Stern'] der Grund gewesen sein soll, dann wird die Sache voll und ganz unverständlich, denn es ist doch selbstverständlich, dass man in anderen Landschaften Eindrücke sammelt und darüber auch berichtet.

Bernhard Vogel am 23. Juli 1982 in der "Welt

"Gastfreundschaft missbraucht"

Intern ließ Vogel seine Staatskanzlei bei der Bundesregierung nachfragen, welche Vereinbarungen und Zusagen durch die Einreiseverweigerung berührt worden seien. Die ernüchternde Antwort: Einen Rechtsanspruch auf Einreise gebe es nicht. Und: Die Bundesregierung sei "sehr nachdrücklich mehrfach auf hoher Ebene vorstellig geworden". Vergeblich. Tatsächlich hatte der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR, Hans Otto-Bräutigam, mit dem stellvertretenden DDR-Außenminister, Kurt Nier, über den Fall gesprochen. Anschließend hatte ein Beamter des Bundeskanzleramtes mit einem Vertreter der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn in einem Vier-Augen-Gespräch abermals über den Fall gesprochen. Bonn machte klar: Man respektiere zwar die Entscheidung der DDR, mache aber auf "mögliche langfristige Auswirkungen" aufmerksam. Die DDR dürfe nicht vergessen, dass in Rheinland-Pfalz Trier liege. Der Geburtsort von Karl Marx könne eine wichtige Station beim geplanten Honecker-Besuch in der Bundesrepublik sein. Die DDR blieb weiter stur: Der Bundesregierung wurde mitgeteilt, dass derjenige, der die "Gastfreundschaft" der DDR missbrauche, selbst die "Verantwortung für Konsequenzen" zu tragen habe.

Tatsächlich hatte die DDR die Reisesperre bereits unmittelbar nach Vogels Besuch im Sommer 1981 verhängt. Es war eine "Disziplinierungsmaßnahme". In einem geheimen Stasi-Papier heißt es: "Es wird empfohlen zu prüfen, ob unter den gegebenen Umständen über weitere Einreisen des Dr. Vogel im Sinne des unter dem Deckmantel eines 'privaten Besuches' der DDR offenbar verfolgten Polittourismus wiederum positiv entscheiden werden sollte." Grund waren westliche Presseberichte, in denen Vogel mit Äußerungen zur Stimmung in der DDR zitiert worden war. Am 10. Juli informierte DDR-Außenminister Oskar Fischer Stasi-Chef Erich Mielke, dass sich Honecker am Vortag entschieden habe, Vogel künftig die Einreise in die DDR nicht mehr zu gestatten. Der Grund: "Vogel hat sich nach Rückkehr von seiner letzten Privatreise in die DDR in abfälliger und verleumderischer Weise über die Pflege von Kulturdenkmälern in der DDR geäußert." Am 14. Juli ging das "Fahndungsersuchen zur Einleitung einer Reisesperre" raus.

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