Umschau extra | 05.07.2011 | 20:15 Uhr : Fehler in der Baugenehmigung: Wie eine Behördenpanne Existenzen gefährdet
Im sächsischen Kaisitz hat ein Sonnenkraftwerk vier Jahre Strom produziert, bis man feststellte, dass die Anlage gar nicht errichtet werden durfte. Erteilt hatte die Baugenehmigung das Landratsamt Meißen.
Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für die Solaranlage wurden die 60 Investoren der Genossenschaft Solarpark Südost eG in der Nähe von Meißen in der Ortslage Kaisitz fündig.
Das Gelände liegt am Rande der Ortschaft, ist topografisch nach Süden orientiert und eine 20-Kilovolt-Stromleitung führt vorbei. Die kann man für die Einspeisung des Stroms nutzen. Also beste Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarkraftwerkes. 1,2 Millionen Euro sollten in das Solarkraftwerk investiert werden, das 160 Haushalte mit Strom versorgen kann. So stellten die Investoren 2007 eine Bauvoranfrage beim Landsratsamt Meißen. Die wurde genehmigt. Drei Jahre später folgte die Baugenehmigung und der erste Strom wurde produziert. Ein Jahr später kam überraschend der Baustopp von der Landesdirektion Dresden.
Ohne Bebauungsplan keine Baugenehmigung
Den Fehler bei der Bearbeitung der Baugenehmigung bemerkte der Dresdner Netzbetreiber Enso. Der sollte nämlich den Strom aus dem Solarkraftwerk abnehmen. Bei der Prüfung der Einspeisungsunterlagen fiel den Bearbeitern auf, dass auf dem Grundstück in Kaisitz gar nicht gebaut werden darf. Dabei handelt es sich nämlich um einen sogenannten Außenbereich der Ortschaft. Dort darf nur gebaut werden, wenn es einen Bebauungsplan gibt. In diesem Fall fehlte der aber. Für die Bauherren war das ein Schock - vor allem, weil es keine Möglichkeit gibt, den Fehler zum Beispiel durch eine Ausnahmegenehmigung zu bereinigen.
Behörden sollen für Schaden aufkommen
Nach Meinung der Solarpark-Erbauer hat das Landratsamt in Meißen bei der Erteilung der Baugenehmigung geschlampt. Die Pressestelle des Landratsamtes weißt den Vorwurf jedoch zurück. Dort ist man sich keiner Schuld bewusst. Seltsam nur, dass die Landesdirektion als Aufsichtsbehörde das anders sieht und das dem Landrat auch schriftlich mitgeteilt hat. In dem Brief heißt es unter anderem, "dass bei der Erteilung des Bauvorbescheids gegen geltendes Recht verstoßen wurde." Wie die Landesdirektion zu dieser Feststellung kommt, dazu gibt sie keine Auskunft. Durch die gegenseitigen Schuldzuweisungen wurde nicht nur die Solarstrom-Idee zu Nichte gemacht, sondern auch ein finanzieller Schaden angerichtet. Für den muss nach Meinung der Investoren eine der Behörden aufkommen. Da keine freiwillig zahlt, klagen die Investoren nun vor dem Verwaltungsgericht Dresden.
